Zusammen mit der Novellierung des Nationalparkgesetzes im Jahr 2006 wurden eine Fischerei- und eine Jagdverordnung auf den Weg gebracht, in denen es erstmals verbindliche, leider reichlich komplizierte einschränkende Regelungen für diese Nutzungsarten gibt.
Jagd
Dabei wird die Jagd – in Wildbestandsregulierung umbenannt – weitgehend eingestellt und im Polder im Wesentlichen auf Schwarzwild zum Schutz der Hochwasserschutzanlagen beschränkt. Allerdings bleibt in einer 80 Meter breiten Randzone des lang gezogenen, aber sehr schmalen Nationalparks die Jagd zum Schutze der angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen weiterhin gestattet.
Das hält der Nationalparkverein nicht für sinnvoll. Besser wäre es bei der laufenden Unternehmensflurneuordnung, die Flurstücke so zu schneiden, dass die Grenze nicht auf der Waldkante liegt, sondern ein Teil der den Nationalpark umgebenden Feldmark den Flurstücken der Nationalparkeigentümer angegliedert wird. Dann könnte künftig außerhalb, aber am Rande des Nationalparkes die Wildabschöpfung erfolgen, die notwendig ist, um auf der benachbarten Feldmark Wildschäden zu minimieren. Die weitgehende Jagdruhe in den als Totalreservat ausgewiesenen oder geplanten Nationalparkwäldern führt schon heute dazu, dass sich dort eine mitunter hohe Schalenwildkonzentration sammelt. Deswegen sind auch in der Jagdverordnung ein bis zwei Drückjagden selbst in ausgewiesenen Totalreservaten erlaubt. Das ist auch sinnvoll und notwendig, um die Naturverjüngung und einen gesunden Laubwald zu ermöglichen, jedenfalls so lange, bis die eigentlich im Unteren Odertal beheimateten Raubtiere wieder zurückgekehrt sind, wie Wolf (Canis lupus), Bär (Ursus arctos) und Luchs (Lynx lynx). Der Wolf hat dabei die Nase vorn und wird immer wieder im Gebiet gesichtet. Jäger berichten, dass man seine Anwesenheit dem Wild bereits anmerke. Die Wölfe kommen aus den großen Wäldern östlich der Oder. Eine Nachzucht gibt es im Unteren Odertal bisher nicht, dafür dürfte es auf deutscher Seite auch an Wald und an Abgeschiedenheit fehlen. Von Bär und Luchs allerdings gibt es bisher keine Spur, wohl aber vom Goldschakal (Canis aureus).
Die großen Raubtiere wären auch für das ökologische Gleichgewicht nicht nur bei den Huftieren, sondern auch bei Bibern und Kleinraubtieren wichtig. Letztere stellen unbejagt eine enorme Bedrohung für die ohnehin schon selten gewordenen Wiesenbrüter, wie Kiebitz (Vanellus vanellus) oder Uferschnepfe (Limosa limosa) dar. Untersuchungen zeigen, dass die kleinen Räuber wie Fuchs (Vulpes vulpes), Marderhund (Nyctereutes procyonoides), Mink (Neovison vison) oder auch Waschbär (Procyon lotor) von großen Raubtieren wie dem Wolf (Canis lupus) durchaus in Schach gehalten werden. Solange diese aber noch nicht ihre ausgleichende Wirkung entfalten können, ist die Jagd auf diese Kleinraubtiere aus Vogelschutzgründen übergangsweise noch sinnvoll und notwendig, auch wenn die Jagdverordnung des Nationalparkes dies aktuell nicht erlaubt.
Das Jagdrecht ist bekanntlich an das Grundeigentum gebunden. Auf dieser Basis hat der Nationalparkverein bereits vier Eigenjagdbezirke, zwei sind verpachtet, zwei bewirtschaftet der Nationalparkverein selbst und gibt dazu jährlich Begehungsscheine an ortsansässige Jäger aus. Nach Abschluss der Flurneuordnung werden dem Nationalparkverein mehr Eigenjagden zur Verfügung stehen. Jäger, die dann ihre Funktion im natürlichen Gleichgewicht wahrnehmen wollen, werden für die dann auszugebenden Begehungsscheine gesucht. In den Eigenjagden des Nationalparkvereins wird der Naturschutzgedanke im Mittelpunkt stehen, die Jäger sollen lediglich die fehlenden Großraubtiere ersetzen. Die Eingriffe in die Natur sollen so gering wie möglich ausfallen. Drück- und Bewegungsjagden werden eine große Rolle spielen. Die Einzeljagd wird auf die Waldkanten am Rande des Nationalparkes konzentriert, dort aber gegebenenfalls intensiviert, um Wildschäden auf der benachbarten Feldmark zu vermeiden. In jedem Falle wird aus Büchse und Flinte nur noch bleifrei geschossen.
Anglerei & Fischerei
Noch komplizierter sind die Einschränkungen bei Angelei und Fischerei. So gibt es ein in der Fischereiverordnung des Landes Brandenburg weitgehendes Nacht- und Frühjahrsangelverbot, allerdings mit schwer kontrollierbaren Ausnahmen. So scheint vor allem der Vollzug im Gelände das Problem in der Zukunft zu sein. Die Naturwacht des Landes Brandenburg ist mit ihrer gegenwärtigen Personalstärke dazu wohl kaum in der Lage.
Während die Berufsfischerei, ein traditionelles Handwerk, im Unteren Odertal nur noch örtlich und zeitlich begrenzt vorkommt, stellen die Angler, auch wenn sie sich naturverträglich verhalten, unnötige Störungen vermeiden und keinen Müll hinterlassen, in einem Nationalpark, insbesondere in seinen Wildnisgebieten, schon einen beachtlichen Störfaktor dar. Hier gilt es vernünftige, tragfähige und vor allem auch kontrollierbare Kompromisse zu finden und umzusetzen. Gerade das Angeln auf den Buhnen des Odervorlandes, das ja zur Wildniszone entwickelt werden soll, ist für den Naturschutz ein großes Problem. Die erfreulicherweise offenen Grenzen ermöglichen auch den polnischen Anglern mit ihren Booten ein schnelles An- und Abfahren. Kontrollen sind vor diesem Hintergrund nicht leicht und werden auch kaum durchgeführt. Hier sind Verbesserungen durch die Ordnungsbehörden dringend notwendig, will man den Schutzgedanken des Nationalparkes nicht aus den Augen verlieren.
Allerdings ist das Angeln aber auch eine wichtige Freizeitbeschäftigung, gerade für ältere Menschen. Ohne einen gewissen Grad an Behinderung dürfen sie seit einiger Zeit aber nicht mehr mit ihren Autos direkt zum Angelplatz fahren. Mit dem Fahrrad reisen aber nur die wirklich begeisterten Angler an. Angeln sollte nach Auffassung des Nationalparkvereins auch in Zukunft im Nationalpark möglich sein, allerdings nur an speziell ausgewiesenen Anglerstrecken, die gut zu erreichen sind und keine zusätzlichen Eingriffe in die Natur bedeuten, beispielsweise an Brücken und Einlassbauwerken.