Flur­neu­ord­nung im Natio­nal­park jetzt – auf der Grund­la­ge von Recht und Gesetz!
(25.03.2010)

 

Sehr geehr­te Damen und Herren,

hier­mit möch­te ich Sie auf die Ant­wort der Bran­den­bur­gi­schen Lan­des­re­gie­rung auf die klei­ne Anfra­ge Nr. 149 des Abge­ord­ne­ten Die­ter Dom­brow­ski, umwelt­po­li­ti­scher Spre­cher der CDU-Frak­­ti­on, (Land­tags­druck­sa­che 5/401 vom 10.02.2010), auf­merk­sam machen. Die Ant­wort ist durch­aus erhellend.

Zusam­men­ge­fasst lässt sich fest­hal­ten, dass das Land Bran­den­burg „im Ver­fah­rens­ge­biet Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung Unte­res Oder­tal“ nach dem der­zei­ti­gen Grund­buch­be­stand über ins­ge­samt rund 3.480 Hekt­ar ver­fügt. Für wei­te­re 435 Hekt­ar haben pri­va­te Eigen­tü­mer Land­ver­zichts­er­klä­run­gen zuguns­ten des Lan­des Bran­den­burg abge­schlos­sen. Dar­über hin­aus wer­den dem Land Bran­den­burg 940 Hekt­ar aus dem Natio­na­len Natur­er­be von der Bun­des­re­gie­rung kos­ten­los über­tra­gen, wenn es sich ver­pflich­tet, die­se Flä­chen als Wild­nis­ent­wick­lungs­ge­bie­te zu nut­zen. Außer­dem ver­folgt die Ver­wal­tung eine sehr inten­si­ve, um nicht zu sagen, aggres­si­ve Land­er­werbs­po­li­tik, so dass sie in den nächs­ten Jah­ren wei­te­re Flä­chen auf­kau­fen wird. Dar­über hin­aus ver­fü­gen auch die Kom­mu­nen und die Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land über ganz erheb­li­chen Flä­chen­grund­be­sitz im Verfahrensgebiet.

Im Ergeb­nis lässt sich fest­hal­ten, dass die öffent­li­che Hand, selbst das Land Bran­den­burg allei­ne, weit mehr Flä­chen besitzt als sie benö­tigt, um sich alle geplan­ten und aus­ge­wie­se­nen Total­re­ser­va­te (Zone Ia und Ib, ins­ge­samt gut 5.000 ha) selbst zuwei­sen zu kön­nen. Dazu hat sie sich auch in ihrem Anord­nungs­be­schluss der Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung vom Dezem­ber 2000 verpflichtet.

Im Antrag zur Ein­lei­tung einer Unter­neh­mens­flur­be­rei­ni­gung gemäß § 87, Abs. 4 Flur­be­rei­ni­gungs­ge­setz (FlurbG) des Minis­te­ri­ums des Innern als Ent­eig­nungs­be­hör­de vom 19. Janu­ar 2000 heißt es: „Die Schutz­zo­ne I ist Total­re­ser­vat. Sie soll zur vol­len Ver­fü­gung des Unter­neh­mens­trä­gers ste­hen. Daher ist eine Eigen­tums­um­schrei­bung auf den Unter­neh­mens­trä­ger erfor­der­lich, weil dort jede wirt­schaft­li­che Nut­zung aus­ge­schlos­sen ist.“ Wenig spä­ter heißt es: „Der Vor­ha­bens­trä­ger (Unter­neh­men im Sin­ne des § 87 FlurbG) ist das Land Bran­den­burg, ver­tre­ten durch das Minis­te­ri­um für Land­wirt­schaft, Umwelt­schutz und Raum­ord­nung des Lan­des Bran­den­burg. Die­ses wird ver­tre­ten durch sei­nen Minister.“

Tat­säch­lich ist aber in den 10 Jah­ren seit Anord­nung der Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung nichts pas­siert. Es wur­den ledig­lich mit Mil­lio­nen­auf­wand neue Stra­ßen im Natio­nal­park­ge­biet gebaut.

Unser Natur­schutz­ver­ein ver­langt von der Bran­den­bur­gi­schen Lan­des­re­gie­rung nicht mehr und nicht weni­ger, als dass auch in Bran­den­burg nach Recht und Gesetz ver­fah­ren wird, das heißt: Auch die Bran­den­bur­gi­sche Lan­des­re­gie­rung muss sich an ihre eige­nen Anord­nun­gen hal­ten. Statt­des­sen möch­te die Regie­rung, wie aus der Ant­wort eben­falls her­vor­geht, nicht ihren eige­nen, aus­rei­chend umfang­rei­chen Lan­des­be­sitz in Total­re­ser­va­te ein­wei­sen, son­dern die Flä­chen eines pri­va­ten Ver­eins. Sie möch­te den pri­va­ten Natur­schutz­ver­ein mit dem Unter­neh­mens­trä­ger, näm­lich dem Land Bran­den­burg, gleich­stel­len, was immer das hei­ßen mag. Auf wel­cher Rechts­grund­la­ge sie das plant, bleibt ihr Geheim­nis. Es soll hier schon ein­mal gelüf­tet wer­den: Es gibt näm­lich kei­ne Rechts­grund­la­ge. Hier ist ledig­lich der Wunsch Vater des Gedankens.

Unser Natur­schutz­ver­ein besteht kei­nes­wegs dar­auf, dass sich das Land Bran­den­burg ent­spre­chend der Rechts­la­ge alle Total­re­ser­va­te (Zone Ia und Ib) selbst zuord­net. Unser Natur­schutz­ver­ein hat bereits über 2.000 Hekt­ar in Zone Ia und Ib erwor­ben und wäre auch bereit, sie der Flä­chen­grö­ße nach zu behal­ten, wenn es zuvor mit dem Land eine ver­bind­li­che Eini­gung über die Flä­chen­ver­tei­lung gege­ben hat. Die­ses weit­rei­chen­de Kom­pro­miss­an­ge­bot, das erheb­lich über die Rechts­la­ge hin­aus­geht, soll­te, wenn das Land Bran­den­burg tat­säch­lich sei­nen ein­zi­gen Natio­nal­park zu einem inter­na­tio­nal aner­kann­ten ent­wi­ckeln möch­te, end­lich ange­nom­men wer­den. Unnö­ti­ge Rechts­strei­tig­kei­ten vor Gericht füh­ren nur zu jah­re­lan­gen Ver­zö­ge­run­gen und zu einer schon heu­te abseh­ba­ren Nie­der­la­ge der Lan­des­re­gie­rung, kei­nes­wegs die ers­te in die­ser Streit­sa­che. Der guten Sache wegen aber set­zen wir, trotz der ein­deu­ti­gen Rechts­la­ge, auf eine Ver­stän­di­gung und auf einen Kom­pro­miss. Dazu gehö­ren aber immer zwei.

Tho­mas Berg
Vorstandsvorsitzender

Anlage
– Ant­wort der Lan­des­re­gie­rung auf die klei­ne Anfra­ge Nr. 149