Flächenübertragung vom Nationalparkverein auf die Nationalparkstiftung ist rechtmäßig – Umweltministerium verliert erneut gegen den Nationalparkverein (13.06.2012)


„Seit nun­mehr 12 Jah­ren ver­sucht das bran­den­bur­gi­sche Umwelt­mi­nis­te­ri­um, die Über­tra­gung der im Rah­men des Natur­schutz­groß­pro­jek­tes Unte­res Oder­tal vom Natio­nal­park­ver­ein erwor­be­nen Flä­chen auf die Natio­nal­park­stif­tung mit allen Mit­teln zu ver­hin­dern. Mit dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Pots­dam, ver­kün­det am 24.04.2012 (Az: 3 K 531/08), ist der bis­her letz­te Ver­hin­de­rungs­ver­such des Minis­te­ri­ums für Umwelt, Gesund­heit und Ver­brau­cher­schutz des Lan­des Bran­den­burg (MUGV) erneut geschei­tert. Die Flä­chen­über­tra­gung, vom MUGV seit 12 Jah­ren ver­hin­dert, ist also rechtmäßig.

Zur lan­gen und kom­pli­zier­ten Vor­ge­schich­te nur so viel: Im Jah­re 2000 hat­te der Natio­nal­park­ver­ein einen Groß­teil der mit För­der­mit­teln erwor­be­nen Flä­chen an die nicht zuletzt zu die­sem Zwe­cke 1995 gegrün­de­te Natio­nal­park­stif­tung über­tra­gen. Das Umwelt­mi­nis­te­ri­um hat­te den Ver­zug der Über­tra­gung mit einer Ver­fü­gung 2001 ver­hin­dert. Dage­gen hat­te der Natio­nal­park­ver­ein vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt geklagt. Da im Haupt­sa­che­ver­fah­ren 2006 das Ver­wal­tungs­ge­richt Pots­dam zu erken­nen gab, dass die Kla­ge des Ver­eins Erfolg haben wür­de, einig­ten sich Umwelt­mi­nis­te­ri­um und Natio­nal­park­ver­ein vor dem Ver­wal­tungs­ge­richt auf einen Ver­gleich, der das Flä­chen­ver­fü­gungs­ver­bot des Minis­te­ri­ums auf den 31.12.2006 befris­te­te. Der Ver­ein ver­such­te dar­auf­hin, die Flä­chen erneut zu über­tra­gen, was das Umwelt­mi­nis­te­ri­um mit einer erneu­ten Ver­fü­gung 2008 wie­der­um ver­hin­der­te. Dage­gen klag­te der Natio­nal­park­ver­ein erneut und gewann nun ein wei­te­res Mal gegen das Umwelt­mi­nis­te­ri­um einen wich­ti­gen Prozess.

Obwohl die Rechts­la­ge offen­sicht­lich seit lan­gem klar ist, dau­ert es in Bran­den­burg offen­sicht­lich sehr lan­ge, bis Recht nicht nur gespro­chen wird, son­dern auch durch­ge­setzt wer­den kann.“

Dr. Ans­gar Vössing
Stellv. Vorstandsvorsitzender