Herr Diet­rich hat­te in der MOZ (4./5.Januar 2014) ver­sucht, die aktu­ell noch anhän­gi­gen Streit­sa­chen zwi­schen dem Ver­ein der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks Unte­res Oder­tal e. V. (Natio­nal­park­ver­ein) und dem Land Bran­den­burg auf­zu­zäh­len und dar­zu­stel­len. Mit dem Ver­ein hat er dazu vor­her nicht gespro­chen. Sei­ne Dar­stel­lung ist daher ver­kürzt, nicht ver­ständ­lich und auch nicht kor­rekt. Für eine sach­in­ter­es­sier­te Dar­stel­lung wer­den hier die drei Streit­punk­te noch ein­mal zusam­men­ge­fasst. Dar­über hin­aus fin­den sich der Rück­blick des Natio­nal­park­ver­eins auf das Jahr 2013 und der Aus­blick auf das Jahr 2014 im Natio­nal­­park-Jahr­­buch Unte­res Oder­tal 2013. 

1. Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung

Im Mit­tel­punkt des Jah­res 2013 stand für das Unte­re Oder­tal die vor 13 Jah­ren ange­ord­ne­te Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung. Nach­dem vie­le Jah­re lang wenig pas­siert war, soll­te nun alles sehr schnell gehen. Das hat bei Grund­stücks­be­sit­zern und ‑nut­zern zu einem ziem­li­chen Durch­ein­an­der geführt. Den­noch wur­de am 11.06.2013 vom Lan­des­amt für Länd­li­che Ent­wick­lung, Land­wirt­schaft und Flur­neu­ord­nung (LELF) die vor­läu­fi­ge Besitz­ein­wei­sung ange­ord­net. Wie schon der Name sagt, ist sie vor­läu­fig und noch nicht end­gül­tig. Der Ver­ein hat­te dage­gen, wie vie­le ande­re, Wider­spruch ein­ge­legt und in einem einst­wei­li­gen Rechts­schutz­ver­fah­ren bean­tragt, die auf­schie­ben­de Wir­kung sei­nes Wider­spruchs wie­der herzustellen.

Lei­der konn­te sich der Ver­ein im einst­wei­li­gen Rechts­schutz­ver­fah­ren vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Ber­­lin-Bran­­den­­burg nicht durch­set­zen. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt war der Mei­nung, es sei dem Ver­ein zuzu­mu­ten, auf das Haupt­sa­che­ver­fah­ren zu war­ten und bis dahin die vor­läu­fi­ge Besitz­ein­wei­sung hin­zu­neh­men. Der Ver­ein ist recht­lich ande­rer Mei­nung und wird den Wider­spruch wei­ter­ver­fol­gen und den Rechts­weg ausschöpfen.
Dabei hat der Ver­ein immer klar­ge­macht, dass er eine Flur­neu­ord­nung im Unte­ren Oder­tal für not­wen­dig hält. Er hat aber stets ein beschleu­nig­tes Ver­fah­ren nach § 91 Flur­be­rei­ni­gungs­ge­setz (FlurbG) gegen­über der Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung nach § 87 FlurbG den Vor­zug gege­ben, weil er auf das Prin­zip der Frei­wil­lig­keit setzt und Ent­eig­nun­gen ablehnt. Aber das Land Bran­den­burg hat sich für die Unter­neh­mens­flur­be­rei­ni­gung ent­schie­den. Auch damit las­sen sich die Flä­chen im Unte­ren Oder­tal ordnen.

Aller­dings geht es nicht an, dass sich bei die­ser Unter­neh­mens­flur­neu­ord­nung das Land Bran­den­burg ganz über­wie­gend in den Besitz der Zone-II-Flä­chen setzt und dem pri­va­ten Natio­nal­park­ver­ein ganz über­wie­gend Zone-I-Flä­chen (Total­re­ser­va­te) zuweist, die zwar lau­fen­de Kos­ten ver­ur­sa­chen, aber kei­ne Ein­nah­men mehr ermög­li­chen. In allen deut­schen Natio­nal­par­ken sind Total­re­ser­va­te im staat­li­chen Besitz, nur im Unte­ren Oder­tal sol­len sie über­wie­gend einem pri­va­ten Ver­ein zuge­wie­sen wer­den. Das hal­ten wir für rechtswidrig.

2. För­der­mit­tel­rück­for­de­rung

Für pro­ble­ma­tisch hal­ten wir es auch, wenn das Land Bran­den­burg im Rah­men der Flur­neu­ord­nung Aus­tausch­flä­chen, die der Ver­ein mit finan­zi­el­ler För­de­rung und aus­drück­li­cher Zustim­mung des Lan­des im vori­gen Jahr­tau­send erwor­ben hat­te, nun nicht in das Kern­ge­biet ein­tauscht und statt­des­sen die För­der­mit­tel zurück­ver­langt. Mit der Anord­nung der Flur­neu­ord­nung hat das Land selbst die Ver­ant­wor­tung für den Flä­chen­tausch über­nom­men, eige­ne Tausch­ver­su­che des Ver­eins wur­den vom zustän­di­gen Lan­des­amt be- oder sogar ver­hin­dert. Der Ver­ein hat immer dar­auf gedrun­gen, dass die­se Flä­chen auch in das Kern­ge­biet ein­ge­tauscht wer­den. Der bis­her nicht erfolg­te Ein­tausch kann dem Ver­ein nicht zum Vor­wurf gemacht wer­den. Die dafür vor 20 Jah­ren vom Ver­ein ein­ge­wor­be­nen För­der­mit­tel soll­ten nach Mei­nung des Ver­eins nicht zurück­ge­zahlt wer­den. Lau­ten die Urtei­le der zustän­di­gen Gerich­te letzt­in­stanz­lich anders, zahlt der Ver­ein die För­der­mit­tel selbst­ver­ständ­lich zurück.

3. Abschluss­ver­wen­dungs­nach­weis

Der Natio­nal­park­ver­ein hat in den Jah­ren 1992–2000, wie übri­gens alle land­wirt­schaft­li­chen Betrie­be auch, För­der­mit­tel erhal­ten und sie zweck­ent­spre­chend ver­wandt. Für jeden För­der­mit­tel­be­scheid hat er, wie alle Zuwen­dungs­emp­fän­ger in Bran­den­burg, einen Ver­wen­dungs­nach­weis geführt, der in einem auf­wen­di­gen Ver­fah­ren vom Land Bran­den­burg geprüft und aus­drück­lich als kor­rekt bestä­tigt wor­den ist. Kei­ner hat bis­her den Vor­wurf erho­ben, der Ver­ein hät­te sei­ne För­der­mit­tel nicht kor­rekt ver­wandt oder abge­rech­net. Sol­che Vor­wür­fe wären auch unhaltbar.

Das zustän­di­ge bran­den­bur­gi­sche Minis­te­ri­um woll­te aber vie­le Jah­re spä­ter neben den jähr­li­chen Ver­wen­dungs­nach­wei­sen auch noch einen abschlie­ßen­den Bericht für das gan­ze Pro­jekt. Dazu war der Natio­nal­park­ver­ein prin­zi­pi­ell auch bereit. Aller­dings waren die For­de­run­gen des Minis­te­ri­ums so detail­liert und klein­tei­lig, dass der Ver­ein 20 Jah­re spä­ter die gefor­der­ten Infor­ma­tio­nen beim bes­ten Wil­len nicht mehr lie­fern konn­te. Dem Ver­ein blieb des­we­gen nur der Kla­ge­weg. Das Ver­wal­tungs­ge­richt in Pots­dam stütz­te die Rechts­po­si­ti­on des Ver­eins und erklär­te, die jähr­li­chen Ver­wen­dungs­nach­wei­se sei­en aus­rei­chend, ein Abschluss­ver­wen­dungs­nach­weis nicht mehr erfor­der­lich. Das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt hin­ge­gen mein­te, der Bür­ger und Steu­er­zah­ler hät­te einen Anspruch auf einen abschlie­ßen­den Bericht, das Land Bran­den­burg kön­ne einen sol­chen aber nur in dem Umfang ver­lan­gen, in dem er vom Natio­nal­park­ver­ein auch zu leis­ten wäre. Und so einig­te man sich dann schnell vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt, dass der Ver­ein einen abschlie­ßen­den Bericht lie­fert, aber nur im Rah­men sei­ner Mög­lich­kei­ten, also im Wesent­li­chen in der Zusam­men­fas­sung der jähr­li­chen Ver­wen­dungs­nach­wei­se. Das hät­te man nach unse­rer Mei­nung schon alles frü­her und weni­ger kom­pli­ziert haben können.

4. Ver­eins­zie­le

Der Natio­nal­park­ver­ein setz­te sich seit sei­ner Grün­dung 1992 im Rah­men sei­nes bür­ger­schaft­li­chen Enga­ge­ments stets für die glei­chen Zie­le ein, für Natur­schutz, öko­lo­gi­sche Land­wirt­schaft, Umwelt­bil­dung und Natur­for­schung. Dar­an hat sich seit 20 Jah­ren nichts geändert.

Mit dem Jahr 2000 hat das Land Bran­den­burg aber sei­ne ursprüng­li­che Stra­te­gie, den Natio­nal­park­ver­ein mit dem Auf­bau sei­nes ein­zi­gen Natio­nal­parks zu betrau­en, radi­kal geän­dert und will den Park seit­dem sel­ber und allei­ne betrei­ben. Dafür hat das Land Bran­den­burg auf min­des­tens 10 Mil­lio­nen Euro För­der­mit­tel vom Bun­des­amt für Natur­schutz ver­zich­tet. Unnö­tig viel Geld muss­te des­we­gen aus dem bran­den­bur­ger Lan­des­haus­halt in das Natio­nal­park­pro­jekt gesteckt wer­den. Das scheint nicht beson­ders klug und weit­sich­tig zu sein, rei­chen doch die Natur­schutz­mit­tel im Lan­de Bran­den­burg vorn und hin­ten nicht, noch nicht ein­mal für die bereits aus­ge­wie­se­nen Natur­par­ke und Bio­sphä­ren­re­ser­va­te. Es scheint nicht beson­ders ver­ant­wor­tungs­be­wusst zu sein, alle im Land Bran­den­burg für den Natur­schutz noch ver­füg­ba­ren Finanz­mit­tel und Per­so­nal­stel­len im klei­nen Natio­nal­park zu kon­zen­trie­ren, selbst auf die Gefahr hin, die Natur­par­ke schlie­ßen oder weg­ge­ben zu müs­sen. Aber auf jeden Fall will die zustän­di­ge Umwelt­mi­nis­te­rin Ani­ta Tack (Die Lin­ke) offen­sicht­lich ver­hin­dern, dass pri­va­te Trä­ger zei­gen kön­nen, wie sie auch Groß­schutz­ge­bie­te genau­so gut oder sogar bes­ser, in jedem Fal­le güns­ti­ger mana­gen kön­nen. Hoheit­li­che Auf­ga­ben blei­ben selbst­ver­ständ­lich immer bei den zustän­di­gen Lan­des­be­hör­den. Ist aber sei­ne Erfah­rung und Kom­pe­tenz im Natio­nal­park von den zustän­di­gen Stel­len nicht gewünscht, weil sie Angst vor pri­va­ter Kon­kur­renz haben, so kann der Natio­nal­park­ver­ein auch ande­re Schwer­punk­te set­zen. Einer die­ser zusätz­li­chen Schwer­punk­te ist die Ver­bin­dung von Natur­schutz und öko­lo­gi­scher Land­wirt­schaft auf den Wil­den Wei­den, auf denen Auer­och­­sen-Abbil­d­­züch­­tun­­gen, Was­ser­büf­fel und Wisen­te wei­den. Das ist gut für die Arten­viel­falt der Aue, gut für die Land­wir­te, gut für das Tou­ris­mus­ge­wer­be und schön für alle Besu­cher. Es ist auch gut für die frei und glück­lich leben­den Rin­der­ar­ti­gen und gesund für die Konsumenten.

Kei­ner kann es dem Natio­nal­park­ver­ein ver­den­ken, wenn er, seit 13 Jah­ren ohne För­der­mit­tel, sei­ne wirt­schaft­li­che Exis­tenz und Arbeits­fä­hig­keit selbst­stän­dig sichert, Arbeits­plät­ze schafft und sei­ne Zie­le unab­hän­gig ver­folgt. För­der­mit­tel soll­ten stets nur ein Anschub der Finan­zie­rung sein, das wür­de man sich von ande­ren Sub­ven­ti­ons­neh­mern auch wünschen.

Der Ver­ein ist nach wie vor sehr dar­an inter­es­siert, im Natio­nal­park sei­ne vier oben genann­ten Ver­eins­zie­le zu ver­wirk­li­chen. Er kann das aber auch in den eigent­lich dem Natio­nal­park anlie­gen­den Gebie­ten tun, da er nicht an die Natio­nal­park­gren­zen gebun­den ist. Er sieht sich jeden­falls nicht als Ver­wal­ter von Total­re­ser­va­ten, denn das ist, wie über­all auf der Welt, so auch in Deutsch­land, eine wirk­lich staat­li­che Aufgabe.