Natio­nal­park Unte­res Oder­tal ist eine Chan­ce für die Region

Eine wie­der­holt gefor­der­te Novel­lie­rung des Natio­nal­park­ge­set­zes von 1995, ins­be­son­de­re der von Bisch­off und Wieb­ke (MdL) vor­ge­leg­te Novel­lie­rungs­ent­wurf wird vom Ver­ein der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks „Unte­res Oder­tal“ e. V. ent­schie­den abge­lehnt. Dazu erklär­te der stell­ver­tre­ten­de Vor­stands­vor­sit­zen­de Dr. Ans­gar Vössing:

„Der Natio­nal­park Unte­res Oder­tal ist viel zu scha­de, um im begin­nen­den Wahl­kampf­ge­tö­se ver­ramscht zu wer­den. Die struk­tur­schwa­che, zuneh­mend mate­ri­ell und per­so­nell aus­blu­ten­de Ucker­mark ver­spielt eine ihrer letz­ten Chan­cen, wenn sie den ein­zi­gen Natio­nal­park Bran­den­burgs, den ein­zi­gen Auen­na­tio­nal­park Deutsch­lands wei­ter demon­tiert, anstatt ihn zu einem her­aus­ra­gen­den Tou­ris­mus­ma­gne­ten zu ent­wi­ckeln. Eine Abschwä­chung und Ver­wäs­se­rung des Natio­nal­park­ge­set­zes von 1995 wür­de Bran­den­burg der Lächer­lich­keit preis­ge­ben, dar­über hin­aus wür­de es eines der bekann­tes­ten und erfolg­reichs­ten Pro­jek­te zer­stö­ren, die der sei­ner­zei­ti­ge Umwelt­mi­nis­ter Platz­eck, heu­te Minis­ter­prä­si­dent, auf den Weg gebracht hat.

Das Natio­nal­park­ge­setz von 1995 war ein schwie­ri­ger Kom­pro­miss, der Ver­such eines Inter­es­sen­aus­glei­ches zwi­schen Natur­schüt­zern und Nut­zern. Her­aus­ge­kom­men ist dabei sei­ner­zeit ein lan­ges, nicht immer über­zeu­gen­des Gesetz, das aber immer­hin eine Grund­la­ge für eine zukünf­ti­ge Ent­wick­lung dar­stellt. Die ein­zi­ge sub­stan­zi­el­le Ein­schrän­kung, die die­ses Gesetz vor­sieht – alle wei­te­ren Ein­schrän­kun­gen wur­den Behand­lungs­richt­li­ni­en über­las­sen, die zwar 1998 bereits in Kraft gesetzt sein soll­ten, bis heu­te aber noch nicht alle in Kraft gesetzt wor­den sind – soll nach den Vor­schlä­gen von Bisch­off und Wieb­ke nun gestri­chen wer­den, das heißt, es wer­den kei­ne Total­re­ser­va­te mehr aus­ge­wie­sen. Dar­über hin­aus wird die ohne­hin sehr schwa­che Stel­lung der Natio­nal­park­ver­wal­tung prak­tisch auf Null redu­ziert. Jagd, Fische­rei und Ange­lei sol­len wie gewohnt und bis­her üblich ohne Ein­schrän­kun­gen weitergehen.

Eine sol­che Novel­lie­rung wäre das Ende des ein­zi­gen Natio­nal­parks Bran­den­burgs, es blie­be ledig­lich die Hül­le, also nur noch der Name übrig. Der ist zwar wer­be­wirk­sam, wäre dann aber sinn­ent­leert ein unver­ant­wort­li­cher Eti­ket­ten­schwin­del, den unser Ver­ein wie alle Natur­schüt­zer ableh­nen muss.

Der Ver­ein der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks Unte­res Oder­tal e. V. wird sich wei­ter­hin sat­zungs­ge­mäß für einen ech­ten Natio­nal­park, der die­sen Namen auch ver­dient, also einen Natio­nal­park nach der IUCN-Kate­­go­rie II, ein­set­zen. Aber auch, wenn der bran­den­bur­gi­sche Land­tag den Natio­nal­park schwächt oder abschafft, wird der Ver­ein sei­ne Arbeit ent­spre­chend sei­nen Zuwen­dungs­be­schei­den und dem Pfle­­ge- und Ent­wick­lungs­plan fortsetzen.“