Naturschutzgroßprojekt von gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Gewässerrandstreifenprogramm)
Das Naturschutzgroßprojekt wurde im Jahre 2000 von dem damals zuständigen Landwirtschaftsministerium in Potsdam vorzeitig abgebrochen. Knapp die Hälfte der 1992 von der Bundesregierung dem Land Brandenburg zugesagten Fördermittel konnten deswegen nicht mehr abgerufen werden. Das zuständige brandenburgische Ministerium wollte nun den bereits 1995 gegründeten Nationalpark selbst in die Hand nehmen und wünscht seitdem kein bürgerschaftlich-gemeinnütziges und ehrenamtliches Engagement in diesem Bereich. Der Staat, nunmehr von der SPD und den Linken regiert, sollte wieder alles alleine richten. Der neue Flughafen „Willy Brandt“ auf brandenburgischem Territorium und andere Großprojekte im Lande zeigten ja, wie es geht.
Seitdem gibt es um die zukünftige Entwicklung zwischen dem Brandenburgischen Ministerium und dem Träger des Projektes, dem Nationalparkverein, Streit, auch vor Gericht. Zunächst versuchte das Ministerium einen anderen, willfährigen und ihm hörigen Träger zu finden und als Projektträger einzusetzen, was misslang. Dann sollte das im Jahre 2000 angeordnete Unternehmensflurbereinigungsverfahren dazu genutzt werden, die mit Fördermitteln erworbenen Vereinsflächen, die das Ministerium vergeblich versucht hatte in seine Hand zu bekommen, wenigstens größtenteils in der geplanten oder bereits ausgewiesenen Zone I, also in den Totalreservaten zu konzentrieren. Damit hätte der Verein auf Dauer nur Kosten, beispielsweise für Verkehrssicherung, Wasser- und Bodenverbände, Grundsteuer usw. zu tragen, aber keinerlei Einnahmen mehr zu erzielen, was für einen privatrechtlichen Verein auf Dauer finanziell kaum tragbar wäre. Dass diese Ausschaltung des Nationalparkvereins das wesentliche Ziel der Unternehmensflurneuordnung gewesen ist, hat der Leiter der staatlichen Verwaltung, Dirk Treichel, sogar offen in der Presse zugegeben.
Trotz dieser unnötigen Querelen bleibt das Naturschutzgroßprojekt ein großer Erfolg. Knapp 6.000 Hektar ganz überwiegend gut nutzbares Agrarland bleiben in der Hand eines dem Naturschutz, der ökologischen Landwirtschaft, der Umweltbildung und Naturforschung verpflichteten, unabhängigen und leistungsfähigen Trägers, der sich auch starken staatlichen Repressionsversuchen auf Dauer entziehen kann. Wirtschaftlich gesund und von wissenschaftlich und ethisch gestütztem Engagement getragen, wird nach Abschluss der Prozesse, mit denen das Ministerium den Nationalparkverein in die Knie zwingen will, eine verantwortungsvolle und vernünftige Landesregierung mit dem Nationalparkverein zu einem sachgerechten Interessenausgleich kommen.
Projektziele
Die Projektziele finden sich im Zuwendungsbescheid vom 06.10.1992. Da heißt es unter anderem
„Ziel des Projektes ist es, das Untere Odertal in seiner Gesamtheit für den Naturhaushalt zu erhalten und zu entwickeln, durch einmalige biotoplenkende Maßnahmen zu optimieren und durch umfangreiche Flächenankäufe dauerhaft zu sichern“.
Schwerpunkt des Naturschutzgroßprojektes war zunächst einmal der Erwerb des rund 10.000 ha großen Kerngebietes des Naturschutzgroßprojektes und die Erarbeitung eines Pflege- und Entwicklungsplans für das gesamte Projektgebiet. Damit beauftragte der Verein 1994 das Institut für Umweltstudien (IUS) in Heidelberg. Nach gründlicher Diskussion mit den Betroffenen und nach mehrfacher Überarbeitung wurde der Pflege- und Entwicklungsplan im Mai 1999 mit dem BMU und dem brandenburgischen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung (MUNR) abgestimmt. Der Verein ist in seiner weiteren Arbeit an diesen Pflege- und Entwicklungsplan gebunden.