Die ersten Schutzgebiete im unteren Odertal entstanden Anfang des 20. Jahrhunderts. Großflächig wurde der Überflutungspolder bei Schwedt 1980 nach der RAMSAR-Konvention zum Feuchtgebiet von Internationaler Bedeutung (FIB) erklärt. Heute ist der deutsche Nationalpark
- auf seiner ganzen Fläche Naturschutzgebiet (NSG),
- als Vogelschutzgebiet nach europäischen Kriterien Special Protection Area (SPA) Gebiet und
- nach internationalen Kriterien als International Bird Area (IBA) Gebiet geschützt sowie
- als FFH-Gebiet (Natura 2000) gemäß der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der europäischen Union gemeldet und bestätigt.
Auch die polnischen Landschaftsschutzparke sind als Natura-2000-Gebiete der EU gemeldet. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass der Nationalpark auf deutscher Seite nach allen Regeln des internationalen, des europäischen, des bundesdeutschen und des brandenburgischen Naturschutzrechtes geschützt ist.
Das Großprojekt
Von 1992 bis 2000 wurde das untere Odertal als Naturschutzgroßprojekt des Bundes (Gewässerrandstreifenprojekt) von der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Brandenburg gefördert. Die naturschutzfachlichen Auflagen für das Projekt sind vom Bund im Mittelverteilungsschreiben an das Land und vom Land im Zuwendungsbescheid an den Förderverein festgelegt worden. Sie sehen einen anspruchsvollen Naturschutz vor.
Die Schutzkonzeption
Wie in einem Nationalpark üblich, steht auch im unteren Odertal an erster Stelle der Schutz der natürlichen Abläufe eines Ökosystems. Hier soll Natur Natur sein dürfen. Im neuen Nationalparkgesetz von 2006 sind für diesen Prozessschutz, allerdings ohne konkrete Zeitvorgabe für die Erreichung dieses Ziels, 50,1 Prozent des gut 10.000 Hektar großen Nationalparks vorgesehen. Bisher sind lediglich 1.351 Hektar als Wildnisgebiet (Totalreservat, Zone I) ausgewiesen. Dort sind menschliche Eingriffe jeder Art untersagt.
Auf den übrigen 50 Prozent, also gut 5.000 Hektar, soll weiterhin extensive Landwirtschaft unter naturschutzfachlichen Auflagen möglich sein. Auf den Flächen des Nationalparkvereins wird der frühestmögliche Nutzungszeitpunkt auf den 1. Juli festgesetzt, bei einem Wachtelkönig- oder Seggenrohrsängerbesatz auf den 15. August eines jeden Jahres. Auch die Besatzdichte mit Nutztieren wird auf durchschnittlich maximal eine Großvieheinheit pro Hektar begrenzt. Bei den Wiesen müssen die Ränder der Gewässer und Gehölze ausgegrenzt werden, bei der Mahd sollen wechselnde Streifen als Rückzugsgebiete für die Wiesenbewohner stehen gelassen werden. Auf diesen extensiv genutzten Weiden und Wiesen wird also, anders als auf den Wildnisflächen, nicht prioritär Prozessschutz, sondern auch Artenschutz betrieben, wobei man sich auf einige besonders prioritäre Arten konzentriert hat, wie den Seggenrohrsänger (Acrocephalus paludicola), den Wachtelkönig (Crex crex) oder auch die Brenndolden (Cnidium). Lange ist im Vorfeld darüber diskutiert worden, ob bei einem Schutz des Gebietes als Biosphärenreservat die Kulturfolger, beispielsweise der Weißstorch (Ciconia ciconia), aber auch die Wiesenbrüter bessere Lebensbedingungen auf extensiv bewirtschafteten Flächen fänden als in der Wildnis. In der Tat profitieren von einer Nutzungsaufgabe und von der natürlichen Sukzession andere Arten als von einer extensiven Landwirtschaft. Da beide Argumente und Ansätze etwas für sich haben, hat man sich am Ende darauf verständigt, den Nationalpark hälftig für die ökologische Landwirtschaft und damit für den Biotop- und Artenschutz offen zu halten (Zone II) und hälftig der Wildnisentwicklung zu öffnen (Zone I).