Herr Dietrich hatte in der MOZ (4./5.Januar 2014) versucht, die aktuell noch anhängigen Streitsachen zwischen dem Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. (Nationalparkverein) und dem Land Brandenburg aufzuzählen und darzustellen. Mit dem Verein hat er dazu vorher nicht gesprochen. Seine Darstellung ist daher verkürzt, nicht verständlich und auch nicht korrekt. Für eine sachinteressierte Darstellung werden hier die drei Streitpunkte noch einmal zusammengefasst. Darüber hinaus finden sich der Rückblick des Nationalparkvereins auf das Jahr 2013 und der Ausblick auf das Jahr 2014 im Nationalpark-Jahrbuch Unteres Odertal 2013.
1. Unternehmensflurneuordnung
Im Mittelpunkt des Jahres 2013 stand für das Untere Odertal die vor 13 Jahren angeordnete Unternehmensflurneuordnung. Nachdem viele Jahre lang wenig passiert war, sollte nun alles sehr schnell gehen. Das hat bei Grundstücksbesitzern und ‑nutzern zu einem ziemlichen Durcheinander geführt. Dennoch wurde am 11.06.2013 vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) die vorläufige Besitzeinweisung angeordnet. Wie schon der Name sagt, ist sie vorläufig und noch nicht endgültig. Der Verein hatte dagegen, wie viele andere, Widerspruch eingelegt und in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren beantragt, die aufschiebende Wirkung seines Widerspruchs wieder herzustellen.
Leider konnte sich der Verein im einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg nicht durchsetzen. Das Oberverwaltungsgericht war der Meinung, es sei dem Verein zuzumuten, auf das Hauptsacheverfahren zu warten und bis dahin die vorläufige Besitzeinweisung hinzunehmen. Der Verein ist rechtlich anderer Meinung und wird den Widerspruch weiterverfolgen und den Rechtsweg ausschöpfen.
Dabei hat der Verein immer klargemacht, dass er eine Flurneuordnung im Unteren Odertal für notwendig hält. Er hat aber stets ein beschleunigtes Verfahren nach § 91 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) gegenüber der Unternehmensflurneuordnung nach § 87 FlurbG den Vorzug gegeben, weil er auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt und Enteignungen ablehnt. Aber das Land Brandenburg hat sich für die Unternehmensflurbereinigung entschieden. Auch damit lassen sich die Flächen im Unteren Odertal ordnen.
Allerdings geht es nicht an, dass sich bei dieser Unternehmensflurneuordnung das Land Brandenburg ganz überwiegend in den Besitz der Zone-II-Flächen setzt und dem privaten Nationalparkverein ganz überwiegend Zone-I-Flächen (Totalreservate) zuweist, die zwar laufende Kosten verursachen, aber keine Einnahmen mehr ermöglichen. In allen deutschen Nationalparken sind Totalreservate im staatlichen Besitz, nur im Unteren Odertal sollen sie überwiegend einem privaten Verein zugewiesen werden. Das halten wir für rechtswidrig.
2. Fördermittelrückforderung
Für problematisch halten wir es auch, wenn das Land Brandenburg im Rahmen der Flurneuordnung Austauschflächen, die der Verein mit finanzieller Förderung und ausdrücklicher Zustimmung des Landes im vorigen Jahrtausend erworben hatte, nun nicht in das Kerngebiet eintauscht und stattdessen die Fördermittel zurückverlangt. Mit der Anordnung der Flurneuordnung hat das Land selbst die Verantwortung für den Flächentausch übernommen, eigene Tauschversuche des Vereins wurden vom zuständigen Landesamt be- oder sogar verhindert. Der Verein hat immer darauf gedrungen, dass diese Flächen auch in das Kerngebiet eingetauscht werden. Der bisher nicht erfolgte Eintausch kann dem Verein nicht zum Vorwurf gemacht werden. Die dafür vor 20 Jahren vom Verein eingeworbenen Fördermittel sollten nach Meinung des Vereins nicht zurückgezahlt werden. Lauten die Urteile der zuständigen Gerichte letztinstanzlich anders, zahlt der Verein die Fördermittel selbstverständlich zurück.
3. Abschlussverwendungsnachweis
Der Nationalparkverein hat in den Jahren 1992–2000, wie übrigens alle landwirtschaftlichen Betriebe auch, Fördermittel erhalten und sie zweckentsprechend verwandt. Für jeden Fördermittelbescheid hat er, wie alle Zuwendungsempfänger in Brandenburg, einen Verwendungsnachweis geführt, der in einem aufwendigen Verfahren vom Land Brandenburg geprüft und ausdrücklich als korrekt bestätigt worden ist. Keiner hat bisher den Vorwurf erhoben, der Verein hätte seine Fördermittel nicht korrekt verwandt oder abgerechnet. Solche Vorwürfe wären auch unhaltbar.
Das zuständige brandenburgische Ministerium wollte aber viele Jahre später neben den jährlichen Verwendungsnachweisen auch noch einen abschließenden Bericht für das ganze Projekt. Dazu war der Nationalparkverein prinzipiell auch bereit. Allerdings waren die Forderungen des Ministeriums so detailliert und kleinteilig, dass der Verein 20 Jahre später die geforderten Informationen beim besten Willen nicht mehr liefern konnte. Dem Verein blieb deswegen nur der Klageweg. Das Verwaltungsgericht in Potsdam stützte die Rechtsposition des Vereins und erklärte, die jährlichen Verwendungsnachweise seien ausreichend, ein Abschlussverwendungsnachweis nicht mehr erforderlich. Das Oberverwaltungsgericht hingegen meinte, der Bürger und Steuerzahler hätte einen Anspruch auf einen abschließenden Bericht, das Land Brandenburg könne einen solchen aber nur in dem Umfang verlangen, in dem er vom Nationalparkverein auch zu leisten wäre. Und so einigte man sich dann schnell vor dem Oberverwaltungsgericht, dass der Verein einen abschließenden Bericht liefert, aber nur im Rahmen seiner Möglichkeiten, also im Wesentlichen in der Zusammenfassung der jährlichen Verwendungsnachweise. Das hätte man nach unserer Meinung schon alles früher und weniger kompliziert haben können.
4. Vereinsziele
Der Nationalparkverein setzte sich seit seiner Gründung 1992 im Rahmen seines bürgerschaftlichen Engagements stets für die gleichen Ziele ein, für Naturschutz, ökologische Landwirtschaft, Umweltbildung und Naturforschung. Daran hat sich seit 20 Jahren nichts geändert.
Mit dem Jahr 2000 hat das Land Brandenburg aber seine ursprüngliche Strategie, den Nationalparkverein mit dem Aufbau seines einzigen Nationalparks zu betrauen, radikal geändert und will den Park seitdem selber und alleine betreiben. Dafür hat das Land Brandenburg auf mindestens 10 Millionen Euro Fördermittel vom Bundesamt für Naturschutz verzichtet. Unnötig viel Geld musste deswegen aus dem brandenburger Landeshaushalt in das Nationalparkprojekt gesteckt werden. Das scheint nicht besonders klug und weitsichtig zu sein, reichen doch die Naturschutzmittel im Lande Brandenburg vorn und hinten nicht, noch nicht einmal für die bereits ausgewiesenen Naturparke und Biosphärenreservate. Es scheint nicht besonders verantwortungsbewusst zu sein, alle im Land Brandenburg für den Naturschutz noch verfügbaren Finanzmittel und Personalstellen im kleinen Nationalpark zu konzentrieren, selbst auf die Gefahr hin, die Naturparke schließen oder weggeben zu müssen. Aber auf jeden Fall will die zuständige Umweltministerin Anita Tack (Die Linke) offensichtlich verhindern, dass private Träger zeigen können, wie sie auch Großschutzgebiete genauso gut oder sogar besser, in jedem Falle günstiger managen können. Hoheitliche Aufgaben bleiben selbstverständlich immer bei den zuständigen Landesbehörden. Ist aber seine Erfahrung und Kompetenz im Nationalpark von den zuständigen Stellen nicht gewünscht, weil sie Angst vor privater Konkurrenz haben, so kann der Nationalparkverein auch andere Schwerpunkte setzen. Einer dieser zusätzlichen Schwerpunkte ist die Verbindung von Naturschutz und ökologischer Landwirtschaft auf den Wilden Weiden, auf denen Auerochsen-Abbildzüchtungen, Wasserbüffel und Wisente weiden. Das ist gut für die Artenvielfalt der Aue, gut für die Landwirte, gut für das Tourismusgewerbe und schön für alle Besucher. Es ist auch gut für die frei und glücklich lebenden Rinderartigen und gesund für die Konsumenten.
Keiner kann es dem Nationalparkverein verdenken, wenn er, seit 13 Jahren ohne Fördermittel, seine wirtschaftliche Existenz und Arbeitsfähigkeit selbstständig sichert, Arbeitsplätze schafft und seine Ziele unabhängig verfolgt. Fördermittel sollten stets nur ein Anschub der Finanzierung sein, das würde man sich von anderen Subventionsnehmern auch wünschen.
Der Verein ist nach wie vor sehr daran interessiert, im Nationalpark seine vier oben genannten Vereinsziele zu verwirklichen. Er kann das aber auch in den eigentlich dem Nationalpark anliegenden Gebieten tun, da er nicht an die Nationalparkgrenzen gebunden ist. Er sieht sich jedenfalls nicht als Verwalter von Totalreservaten, denn das ist, wie überall auf der Welt, so auch in Deutschland, eine wirklich staatliche Aufgabe.