Flurneuordnung im Nationalpark jetzt – auf der Grundlage von Recht und Gesetz!
(25.03.2010)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich Sie auf die Antwort der Brandenburgischen Landesregierung auf die kleine Anfrage Nr. 149 des Abgeordneten Dieter Dombrowski, umweltpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, (Landtagsdrucksache 5/401 vom 10.02.2010), aufmerksam machen. Die Antwort ist durchaus erhellend.
Zusammengefasst lässt sich festhalten, dass das Land Brandenburg „im Verfahrensgebiet Unternehmensflurneuordnung Unteres Odertal“ nach dem derzeitigen Grundbuchbestand über insgesamt rund 3.480 Hektar verfügt. Für weitere 435 Hektar haben private Eigentümer Landverzichtserklärungen zugunsten des Landes Brandenburg abgeschlossen. Darüber hinaus werden dem Land Brandenburg 940 Hektar aus dem Nationalen Naturerbe von der Bundesregierung kostenlos übertragen, wenn es sich verpflichtet, diese Flächen als Wildnisentwicklungsgebiete zu nutzen. Außerdem verfolgt die Verwaltung eine sehr intensive, um nicht zu sagen, aggressive Landerwerbspolitik, so dass sie in den nächsten Jahren weitere Flächen aufkaufen wird. Darüber hinaus verfügen auch die Kommunen und die Bundesrepublik Deutschland über ganz erheblichen Flächengrundbesitz im Verfahrensgebiet.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass die öffentliche Hand, selbst das Land Brandenburg alleine, weit mehr Flächen besitzt als sie benötigt, um sich alle geplanten und ausgewiesenen Totalreservate (Zone Ia und Ib, insgesamt gut 5.000 ha) selbst zuweisen zu können. Dazu hat sie sich auch in ihrem Anordnungsbeschluss der Unternehmensflurneuordnung vom Dezember 2000 verpflichtet.
Im Antrag zur Einleitung einer Unternehmensflurbereinigung gemäß § 87, Abs. 4 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) des Ministeriums des Innern als Enteignungsbehörde vom 19. Januar 2000 heißt es: „Die Schutzzone I ist Totalreservat. Sie soll zur vollen Verfügung des Unternehmensträgers stehen. Daher ist eine Eigentumsumschreibung auf den Unternehmensträger erforderlich, weil dort jede wirtschaftliche Nutzung ausgeschlossen ist.“ Wenig später heißt es: „Der Vorhabensträger (Unternehmen im Sinne des § 87 FlurbG) ist das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg. Dieses wird vertreten durch seinen Minister.“
Tatsächlich ist aber in den 10 Jahren seit Anordnung der Unternehmensflurneuordnung nichts passiert. Es wurden lediglich mit Millionenaufwand neue Straßen im Nationalparkgebiet gebaut.
Unser Naturschutzverein verlangt von der Brandenburgischen Landesregierung nicht mehr und nicht weniger, als dass auch in Brandenburg nach Recht und Gesetz verfahren wird, das heißt: Auch die Brandenburgische Landesregierung muss sich an ihre eigenen Anordnungen halten. Stattdessen möchte die Regierung, wie aus der Antwort ebenfalls hervorgeht, nicht ihren eigenen, ausreichend umfangreichen Landesbesitz in Totalreservate einweisen, sondern die Flächen eines privaten Vereins. Sie möchte den privaten Naturschutzverein mit dem Unternehmensträger, nämlich dem Land Brandenburg, gleichstellen, was immer das heißen mag. Auf welcher Rechtsgrundlage sie das plant, bleibt ihr Geheimnis. Es soll hier schon einmal gelüftet werden: Es gibt nämlich keine Rechtsgrundlage. Hier ist lediglich der Wunsch Vater des Gedankens.
Unser Naturschutzverein besteht keineswegs darauf, dass sich das Land Brandenburg entsprechend der Rechtslage alle Totalreservate (Zone Ia und Ib) selbst zuordnet. Unser Naturschutzverein hat bereits über 2.000 Hektar in Zone Ia und Ib erworben und wäre auch bereit, sie der Flächengröße nach zu behalten, wenn es zuvor mit dem Land eine verbindliche Einigung über die Flächenverteilung gegeben hat. Dieses weitreichende Kompromissangebot, das erheblich über die Rechtslage hinausgeht, sollte, wenn das Land Brandenburg tatsächlich seinen einzigen Nationalpark zu einem international anerkannten entwickeln möchte, endlich angenommen werden. Unnötige Rechtsstreitigkeiten vor Gericht führen nur zu jahrelangen Verzögerungen und zu einer schon heute absehbaren Niederlage der Landesregierung, keineswegs die erste in dieser Streitsache. Der guten Sache wegen aber setzen wir, trotz der eindeutigen Rechtslage, auf eine Verständigung und auf einen Kompromiss. Dazu gehören aber immer zwei.
Thomas Berg
Vorstandsvorsitzender
Anlage
– Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage Nr. 149