Flächenübertragung vom Nationalparkverein auf die Nationalparkstiftung ist rechtmäßig – Umweltministerium verliert erneut gegen den Nationalparkverein (13.06.2012)
„Seit nunmehr 12 Jahren versucht das brandenburgische Umweltministerium, die Übertragung der im Rahmen des Naturschutzgroßprojektes Unteres Odertal vom Nationalparkverein erworbenen Flächen auf die Nationalparkstiftung mit allen Mitteln zu verhindern. Mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Potsdam, verkündet am 24.04.2012 (Az: 3 K 531/08), ist der bisher letzte Verhinderungsversuch des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) erneut gescheitert. Die Flächenübertragung, vom MUGV seit 12 Jahren verhindert, ist also rechtmäßig.
Zur langen und komplizierten Vorgeschichte nur so viel: Im Jahre 2000 hatte der Nationalparkverein einen Großteil der mit Fördermitteln erworbenen Flächen an die nicht zuletzt zu diesem Zwecke 1995 gegründete Nationalparkstiftung übertragen. Das Umweltministerium hatte den Verzug der Übertragung mit einer Verfügung 2001 verhindert. Dagegen hatte der Nationalparkverein vor dem Verwaltungsgericht geklagt. Da im Hauptsacheverfahren 2006 das Verwaltungsgericht Potsdam zu erkennen gab, dass die Klage des Vereins Erfolg haben würde, einigten sich Umweltministerium und Nationalparkverein vor dem Verwaltungsgericht auf einen Vergleich, der das Flächenverfügungsverbot des Ministeriums auf den 31.12.2006 befristete. Der Verein versuchte daraufhin, die Flächen erneut zu übertragen, was das Umweltministerium mit einer erneuten Verfügung 2008 wiederum verhinderte. Dagegen klagte der Nationalparkverein erneut und gewann nun ein weiteres Mal gegen das Umweltministerium einen wichtigen Prozess.
Obwohl die Rechtslage offensichtlich seit langem klar ist, dauert es in Brandenburg offensichtlich sehr lange, bis Recht nicht nur gesprochen wird, sondern auch durchgesetzt werden kann.“
Dr. Ansgar Vössing
Stellv. Vorstandsvorsitzender