Vorkaufsrecht gegen den Nationalparkverein kann nicht ausgeübt werden
Vor dem Amtsgericht Frankfurt/O. als Landwirtschaftsgericht ist der Landkreis Barnim (Landwirtschaftsamt) mit dem Versuch gescheitert, mit Hilfe des Grundstücksverkehrsgesetzes ein Vorkaufsrecht gegenüber dem Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. auszuüben.
Das Landwirtschaftsgericht hat den Versagungsbescheid des Landrates des Landkreises Barnims vom 08.08.2012 aufgehoben, mit der Begründung, nähere Untersuchungen hätten ergeben, dass es überhaupt keinen interessierten Käufer gegeben habe, der in der Lage gewesen wäre, zu dem in einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren vom Nationalparkverein gebotenen Preis die von der BVVG öffentlich ausgeschriebenen Flächen auch zu erwerben.
Die Agrargenossenschaft „Odertal“ e. G. Lüdersdorf hatte sich bereit erklärt, einen deutlich niedrigeren Kaufpreis zu zahlen als das Eineinhalbfache des gutachterlich festgestellten Verkehrswertes. Damit bleiben die landwirtschaftlichen Flächen im Besitz des Nationalparkvereins und können im Grundbuch als sein Eigentum eingetragen werden. Allerdings hat das Landwirtschaftsgericht Beschwerde zugelassen.
Thomas Berg
Vorstandsvorsitzender