Wir wollen einen echten Nationalpark!
Anlässlich der Anhörung zum Novellierungsentwurf des Nationalparkgesetzes Unteres Odertal am 04.09.2006 in Gartz/O. erklärte der Vorstandsvorsitzende des Vereins der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. Thomas Berg:
„Der vorliegende Novellierungsentwurf sowie die Entwürfe zu den zwei Verordnungen für die Jagd und die Fischerei müssen grundlegend überarbeitet werden, wenn der einzige Brandenburgische Nationalpark keine Mogelpackung und kein Etikettenschwindel, sondern ein national und international anerkannter Nationalpark sein soll.
Konkret wären dazu folgende Änderungen erforderlich:
1. Wenn schon das bisherige Ziel, bis zum Jahr 2010 die Hälfte des Nationalparks – über 5.000 Hektar – als Totalreservat auszuweisen und aus der Nutzung zu nehmen, ersatzlos aufgegeben und noch nicht einmal auf einen späteren konkreten Zeitpunkt verschoben werden soll, dann muss zumindest in einem verbindlichen Zeitplan festgelegt werden, ab wann die Einlass- und Auslassbauwerke in die Überflutungspolder ganzjährig oder zumindest bis zum 30. Mai eines jeden Jahres geöffnet bleiben, so wie es die vom Land Brandenburg in Auftrag gegebene Gewässerstudie vorsieht. Ein Auenationalpark ohne Wasser ist einfach nur pervers. Auch in diesem Jahr ist der sensationelle Bruterfolg bei den beiden Schwalbenarten (Trauersee- und Weißflügelseeschwalben) durch das immer noch nicht abgestellte Abpumpen des Fiddichower Polders (10) fast zunichte gemacht worden. Nur dem engagierten Einsatz von beherzten Naturschützern vor Ort ist es zu danken, dass es nicht dazu gekommen ist.
2. Die bisher noch in der geplanten Schutzzone I (50% der Nationalparkfläche) erlaubten wirtschaftlichen und touristischen Tätigkeiten wie Jagen, Fischen, Angeln, Baden, Eislaufen, Kanufahren, Beeren suchen etc. müssen zu einem festgelegten Zeitpunkt, wenn nicht 2010, dann spätestens 2015 eingestellt werden, unabhängig davon, ob die geplante Zone I dann schon förmlich als solche ausgewiesen ist oder nicht. Kanu-Tourismus kann, so schön er ist, im Nationalpark nicht akzeptiert werden. Es gibt in Brandenburg genug geeignete Kanu-Strecken.
3. In der geplanten Schutzzone II ist das Angeln zeitlich und räumlich stark einzuschränken und auf wenige, gut erreichbare und kontrollierbare Bereiche, insbesondere an der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße und der Stromoder, zu beschränken. Im gesamten Nationalpark, also auch in der Zone II, darf nicht vor dem 31.07. eines jeden Jahres geangelt werden. Das die Tierwelt besonders störende Nachtangeln muss ebenfalls im gesamten Nationalpark ausnahmslos verboten sein.
Mit den vorgeschlagenen drei Änderungen ließe sich in absehbarer Zeit ein Nationalpark schaffen, der diesen Namen verdient und nationale sowie internationale Anerkennung findet. Er wäre ein Schmuckstück für das Land, ein touristischer Anziehungspunkt mit wirtschaftlicher Bedeutung, zum Nutzen der Bewohner und Besucher.“
Thomas Berg
Vorstandsvorsitzender