Wir wol­len einen ech­ten Nationalpark!

Anläss­lich der Anhö­rung zum Novel­lie­rungs­ent­wurf des Natio­nal­park­ge­set­zes Unte­res Oder­tal am 04.09.2006 in Gartz/O. erklär­te der Vor­stands­vor­sit­zen­de des Ver­eins der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks Unte­res Oder­tal e. V. Tho­mas Berg:

„Der vor­lie­gen­de Novel­lie­rungs­ent­wurf sowie die Ent­wür­fe zu den zwei Ver­ord­nun­gen für die Jagd und die Fische­rei müs­sen grund­le­gend über­ar­bei­tet wer­den, wenn der ein­zi­ge Bran­den­bur­gi­sche Natio­nal­park kei­ne Mogel­pa­ckung und kein Eti­ket­ten­schwin­del, son­dern ein natio­nal und inter­na­tio­nal aner­kann­ter Natio­nal­park sein soll.

Kon­kret wären dazu fol­gen­de Ände­run­gen erforderlich:

1. Wenn schon das bis­he­ri­ge Ziel, bis zum Jahr 2010 die Hälf­te des Natio­nal­parks – über 5.000 Hekt­ar – als Total­re­ser­vat aus­zu­wei­sen und aus der Nut­zung zu neh­men, ersatz­los auf­ge­ge­ben und noch nicht ein­mal auf einen spä­te­ren kon­kre­ten Zeit­punkt ver­scho­ben wer­den soll, dann muss zumin­dest in einem ver­bind­li­chen Zeit­plan fest­ge­legt wer­den, ab wann die Ein­lass- und Aus­lass­bau­wer­ke in die Über­flu­tungs­pol­der ganz­jäh­rig oder zumin­dest bis zum 30. Mai eines jeden Jah­res geöff­net blei­ben, so wie es die vom Land Bran­den­burg in Auf­trag gege­be­ne Gewäs­ser­stu­die vor­sieht. Ein Auen­a­tio­nal­park ohne Was­ser ist ein­fach nur per­vers. Auch in die­sem Jahr ist der sen­sa­tio­nel­le Brut­er­folg bei den bei­den Schwal­ben­ar­ten (Trau­er­­see- und Weiß­flü­gel­see­schwal­ben) durch das immer noch nicht abge­stell­te Abpum­pen des Fid­di­chower Pol­ders (10) fast zunich­te gemacht wor­den. Nur dem enga­gier­ten Ein­satz von beherz­ten Natur­schüt­zern vor Ort ist es zu dan­ken, dass es nicht dazu gekom­men ist.

2. Die bis­her noch in der geplan­ten Schutz­zo­ne I (50% der Natio­nal­park­flä­che) erlaub­ten wirt­schaft­li­chen und tou­ris­ti­schen Tätig­kei­ten wie Jagen, Fischen, Angeln, Baden, Eis­lau­fen, Kanu­fah­ren, Bee­ren suchen etc. müs­sen zu einem fest­ge­leg­ten Zeit­punkt, wenn nicht 2010, dann spä­tes­tens 2015 ein­ge­stellt wer­den, unab­hän­gig davon, ob die geplan­te Zone I dann schon förm­lich als sol­che aus­ge­wie­sen ist oder nicht. Kanu-Tou­ris­­mus kann, so schön er ist, im Natio­nal­park nicht akzep­tiert wer­den. Es gibt in Bran­den­burg genug geeig­ne­te Kanu-Strecken.

3. In der geplan­ten Schutz­zo­ne II ist das Angeln zeit­lich und räum­lich stark ein­zu­schrän­ken und auf weni­ge, gut erreich­ba­re und kon­trol­lier­ba­re Berei­che, ins­be­son­de­re an der Hohen­­saa­­ten-Frie­d­richs­t­ha­­ler Was­ser­stra­ße und der Stro­mo­der, zu beschrän­ken. Im gesam­ten Natio­nal­park, also auch in der Zone II, darf nicht vor dem 31.07. eines jeden Jah­res gean­gelt wer­den. Das die Tier­welt beson­ders stö­ren­de Nacht­an­geln muss eben­falls im gesam­ten Natio­nal­park aus­nahms­los ver­bo­ten sein.

Mit den vor­ge­schla­ge­nen drei Ände­run­gen lie­ße sich in abseh­ba­rer Zeit ein Natio­nal­park schaf­fen, der die­sen Namen ver­dient und natio­na­le sowie inter­na­tio­na­le Aner­ken­nung fin­det. Er wäre ein Schmuck­stück für das Land, ein tou­ris­ti­scher Anzie­hungs­punkt mit wirt­schaft­li­cher Bedeu­tung, zum Nut­zen der Bewoh­ner und Besucher.“

Tho­mas Berg
Vorstandsvorsitzender