Trauriger Tiefpunkt für Tack und Treichel
Umweltministerium hat keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Abschlussverwendungsnachweis des Nationalparkvereins (18.05.2011)
„Vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hat das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV) erneut gegen den Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparkes Unteres Odertal e. V. (Verein) eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Ministerium hatte vom Verein zehn Jahre nach Auszahlung der letzten Fördermittel zusätzlich zu den einzelnen vom Verein längst erstellten Verwendungsnachweisen einen sogenannten „Abschlussverwendungsnachweis“ verlangt.
Wie erinnerlich, hat der Nationalparkverein zwischen 1992 und 1999 jährlich Zuwendungsbescheide und Fördermittel erhalten. Selbstverständlich hat er – wie im Förderbescheid gefordert – am Ende eines jeden Förderjahres einen Verwendungsnachweis erstellt, der vom Zuwendungsgeber, also vom Ministerium, geprüft und genehmigt wurde. Zuviel gezahlte Fördermittel wurden vom Verein zurückgezahlt.
Nun, weit über ein Jahrzehnt später, wollte das Ministerium den Verein zwingen, einen „Abschlussverwendungsnachweis“ über den ganzen Förderzeitraum zu erstellen. Wegen angeblicher Eilbedürftigkeit hatte das Ministerium mit seinem Bescheid vom 22. Dezember 2010 die sofortige Vollziehbarkeit verfügt. Allerdings konnte das Ministerium nun im Rechtstreit darüber dem Gericht die erforderlichen Unterlagen selbst nur verspätet und lückenhaft zur Verfügung stellen.
Der Verein hatte gegen den Bescheid des Ministeriums und gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit geklagt und nun vor Gericht die „Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage“ erreicht. Er muss infolge dessen vorerst keinen „Abschlussverwendungsnachweis“ anfertigen. Die dafür vom Ministerium aufgestellten, immer wieder verschärften Anforderungen hätte er auch gar nicht erfüllen können. Von daher war die Forderung nach einem „Abschlussverwendungsnachweis“ eine reine Schikane des Ministeriums.
Entschieden wird nun erst im Hauptsacheverfahren, wobei derartige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht im Land Brandenburg erfahrungsgemäß sieben Jahre und länger anhängig sind, bevor sie entschieden werden. Aber schon im vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat das Gericht deutlich gemacht, dass es die vom Ministerium gegebene Begründung für den Bescheid und die sofortige Vollziehbarkeit für nicht überzeugend und wenig aussichtsreich hält. So hat das Gericht, weil der Fall klar lag, auch keine mündliche Verhandlung, nicht einmal einen Erörterungstermin angesetzt, sondern nach Aktenlage entschieden.
Das sollte dem Ministerium zu denken geben. Es ist wohl besser, den aussichtslosen juristischen Streit mit dem Verein aufzugeben und lieber vernünftige Verhandlungen mit ihm zu beginnen, anstatt kosten- und zeitaufwendig weitere Niederlagen vor Gericht zu kassieren.
Wie nicht anders zu erwarten, hat das MUGV beim zuständigen Oberverwaltungsgericht in Berlin Beschwerde eingelegt. Wie gewohnt, prozessiert das Ministerium als unbelehrbarer Prozesshansel, bis ihm letztinstanzlich ein Bundesgericht wieder einmal rechts- und sittenwidriges Vorgehen attestiert. Die Kosten für den unnötigen Rechtsstreit kann die brandenburgische Landesregierung durch eine noch höhere Staatsverschuldung abdecken, verlängert aber gleichzeitig die Wartezeiten vor den Verwaltungsgerichten des Landes, die schon heute sieben Jahre und länger dauern, immer weiter. Damit geraten der Rechtsfrieden und letztendlich auch der Rechtsstaat in Gefahr“.
Thomas Berg
Vorstandsvorsitzender