Woidkes Nationalparkpolitik gescheitert
„Knapp zehn Jahre nach der Anordnung der Unternehmensflurneuordnung für den Nationalpark Unteres Odertal durch das Brandenburgische Landwirtschaftsministerium hat das zuständige Landesamt für Flurneuordnung am Freitag, den 17.07.2009 zum ersten Mal das Gespräch mit dem größten Grundstückseigentümer, dem Förderverein, gesucht und mitgeteilt, dass es gedenkt, den Verein in die Zone I (Totalreservate) einzuweisen. Seit Anordnung der Flurneuordnung hat der Verein darauf gedrängt, in die Zone II (50% des Nationalparkes) eingewiesen zu werden, so wie es der Anordnungsbeschluss zur Flurneuordnung aus dem Jahre 2000 auch vorsieht.
Entsprechend dieses Anordnungsbeschlusses müsste sich der Träger des Unternehmens Nationalpark, also das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) selbst in die Zone I einweisen. Erst wenn alle Flächen der öffentlichen Hand in die Zone I eingetauscht worden sind, kann daran gedacht werden, auch den privaten Verein dort einzuweisen.
Entgegen seinem eigenen Anordnungsbeschlusses war es aber stets Ziel des MLUV, den Verein nicht in die Zone II einzuweisen, wie es rechtlich erforderlich ist, sondern stattdessen in die Zone I ( Totalreservate).
Der Verein wird diese rechtswidrige Vorgehensweise, die der eigenen Anordnung des Ministers widerspricht, nicht akzeptieren und zwar aus folgenden Gründen:
1. Als Eigentümer der Totalreservate, in denen zukünftig keine Nutzung mehr möglich sein soll, hat der Verein auch keine naturschutzfachlichen Gestaltungsmöglichkeiten mehr. Er hat aber das Interesse und die Kompetenz, auch langfristig Arten- und Biotopschutzmaßnahmen auf seinen Flächen durchführen zu können.
2. Auf ausgewiesenen Totalreservatsflächen hat der Verein zwar regelmäßige Kosten zu tragen, z.B. für den Wasser- und Bodenverband, kann aber keinerlei Einnahmen mehr erzielen. Genau das scheint jedoch die Absicht des MLUV zu sein, nämlich dem Verein Einnahmen zu entziehen und ihn mit Ausgaben zu belasten, was früher oder später zur Zahlungsunfähigkeit führt.
Anders als versprochen, ist im novellierten brandenburgischen Wassergesetz nämlich nicht verbindlich festgelegt, dass ein Eigentümer von Totalreservaten von Gebühren für den Wasser- und Bodenverband befreit ist. Er darf lediglich vom MLUV die Erstattung der bezahlten Gebühren erbitten, die ihm ganz oder anteilig, je nach Kassenlage und Ermessen des MLUV, gewährt werden kann – oder aber auch nicht.
3. Der Verein bekennt sich zu der politischen Vorgabe, die Hälfte des Nationalparkes aus der Nutzung zu nehmen und der Natur zu überlassen. Die rechtliche Ausweisung von Totalreservaten ist aber Aufgabe des Landes und nicht eines privaten Vereins. Deswegen muss sich, wie im Anordnungsbeschluss zu lesen, das Land selbst in den Besitz der geplanten Totalreservate setzen.
Wichtiger und kurzfristig zu realisieren wäre es hingegen, zunächst das kosten- und energieaufwendige alljährliche Abpumpen des Fiddichower Polders (10) sofort einzustellen und die Ein – und Auslassbauwerke ganzjährig offen zu lassen. Die im Gebiet wirtschaftenden Landwirte haben diesem Vorgehen entsprechend der wasserwirtschaftlichen Machbarkeitsstudie des MLUV bereits zugestimmt, wenn ihre Flächen dennoch förderfähig bleiben.
Es dürfte dagegen sehr schwer werden, wie vom Land geplant, rund 3.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche durch die formelle Ausweisung als Totalreservate aus der Förderkulisse zu nehmen. Für die landwirtschaftlichen Betriebe würde dies nämlich ein Fördermittelverlust von 1–1,5 Millionen € pro Jahr bedeuten. Wenn das umgesetzt werden soll, muss es das Ministerium schon selber tun und nicht einem kleinen Verein in die Schuhe schieben, um ihn gleichzeitig zu beschuldigen, er wolle die Landwirtschaftsbetriebe unterdrücken. Das passt nicht zusammen.
Der Verein bedauert, dass es bisher trotz zahlreicher Kompromissvorschläge von seiner Seite nicht zu einem Verhandlungsergebnis gekommen ist. Unbeschadet der eindeutigen Rechtslage wäre er bereit, freiwillig im Rahmen einer auszuhandelnden Gesamtlösung in erheblichen Umfang auch Totalreservate zu übernehmen. Über 60% der heute bereits ausgewiesenen Totalreservate gehören übrigens dem Verein. Das Land Brandenburg hätte hier einen erheblichen Nachholbedarf in seinem eigenen Nationalpark abzuarbeiten.
Schon heute sind beim zuständigen Verwaltungsgericht in Potsdam gegen fünf gegen den Verein gerichtete Verfügungen des MLUV fünf Klagen anhängig. Eine Klage richtet sich gegen ein erneutes Übertragungsverbot der Vereinsflächen auf die Nationalparkstiftung. Dieser von Anfang an geplanten Flächenübertragung hatte das MLUV in einem Vergleich vor dem Verwaltungsgericht Potsdam im Jahre 2006 bereits zugestimmt, dann aber nicht Wort gehalten. Bei den anderen vier Streitfällen geht es um Rückforderungen des MLUV von insgesamt rund 1 Million €, die das MLUV aufgemacht hat, nachdem es im oben genannten Vergleich von 2006 alle finanziellen Forderungen gegenüber dem Verein bereits für erledigt erklärt hatte.
Der Verein kann dem Ausgang der Rechtsstreitigkeiten mit großer Gelassenheit entgegen sehen. Es steht zu erwarten, dass dem Land Brandenburg, wie schon in einem früheren Verfahren erneut „rechts- und sittenwidriges Verhalten“ im Umgang mit fremder Leute Eigentum von den Gerichten bescheinigt wird. Das muss man eigentlich nicht schon wieder haben.
Nirgendwo aber dauern Verwaltungsgerichtsverfahren so lange wie in Brandenburg, es wird also viel Zeit und Geld kosten. Dem Verein schadet das nicht, wohl aber dem Naturschutz des Landes. Deswegen hofft der Verein spätestens nach den anstehenden Wahlen auf eine vernünftige Verhandlungslösung im Interesse der Sache.
Herr Woidke beendet, schlecht beraten, seine Amtszeit als Minister, wie er sie vor 6 Jahren begonnen hat, mit einem aussichtslosen, unnötigen Streit zum Schaden des Naturschutzes.
Unbeschadet des sich abzeichnenden Streites werden wir alles versuchen, um die gute Zusammenarbeit des Naturschutzes vor Ort nicht darunter leiden zu lassen.“
Thomas Berg
Vorstandsvorsitzender