Förderverein kämpft weiter für Wildnis im Nationalpark


Zu den Angrif­fen des Lei­ters der Natio­nal­park­ver­wal­tung, Dirk Trei­chel, auf den För­der­ver­ein erklärt der Vor­stands­vor­sit­zen­de des Ver­eins der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks Unte­res Oder­tal e. V., Tho­mas Berg:

„Die Behaup­tun­gen und Beschul­di­gun­gen von Herrn Trei­chel sind nicht zutref­fend. Der Ver­ein unter­stützt selbst­ver­ständ­lich das vom Land gesetz­lich vor­ge­ge­be­ne Zonie­rungs­kon­zept und kämpft dafür, dass min­des­tens 50% der Natio­nal­park­flä­che zur Wild­nis wer­den. Er hat sich kei­nes­wegs vom Natio­nal­park­kon­zept ver­ab­schie­det. Das ist eine bös­wil­li­ge Unterstellung!

Aller­dings ist er der Mei­nung, dass die Ein­wei­sung der Ver­­eins- und Lan­des­flä­chen in den Natio­nal­park im Rah­men der Flur­neu­ord­nung nach Recht und Gesetz erfol­gen muss. Maß­geb­lich dafür ist unbe­strit­ten der Anord­nungs­be­schluss des Minis­te­ri­ums für Länd­li­che Ent­wick­lung, Umwelt und Ver­brau­cher­schutz (MLUV) aus dem Jah­re 2000. In die­sem legt der Land­wirt­schafts­mi­nis­ter sel­ber ein­deu­tig fest, dass sich das Land Bran­den­burg als Unter­neh­mens­trä­ger selbst mit den Lan­des­flä­chen, die das Land im Übri­gen allein zu die­sem Zweck kos­ten­los von der BVVG erhal­ten hat, in die Total­re­ser­va­te (Zone I) ein­wei­sen muss. Recht und Gesetz müs­sen in Bran­den­burg auch für Land­wirt­schafts­mi­nis­ter gelten!

Im Übri­gen gehö­ren dem Ver­ein bereits heu­te über 40% aller Zone-I-Flä­chen und der Ver­ein ist selbst­ver­ständ­lich bereit, die­se auch zu behal­ten. Aller­dings soll­te nun auch das Land Bran­den­burg sich für sei­nen ein­zi­gen Natio­nal­park zustän­dig füh­len und dem Bei­spiel des För­der­ver­eins fol­gend auch eige­ne Flä­chen in den Wild­nis­zo­nen übernehmen.

Der ers­te Schritt zu einem tat­säch­lich ver­bes­ser­ten Natur­schutz im Fid­di­chower Pol­der (10) wäre, das kos­­ten- und ener­gie­auf­wen­di­ge Abpum­pen des ein­zi­gen Auen­na­tio­nal­parks Deutsch­lands end­lich auf­zu­ge­ben. Auf Wei­sung Trei­chels und ent­ge­gen den aus­drück­li­chen Ver­spre­chun­gen von Staat­s­e­kre­tär Schul­ze (MLUV) wur­de zum Scha­den der Natur in die­sem Jahr so viel Was­ser wie lan­ge nicht mehr aus dem Natio­nal­park gepumpt. Das macht einen Auen­na­tio­nal­park zu einem Etikettenschwindel.

Der Ver­ein hat lan­ge mit gro­ßer Kom­pro­miss­be­reit­schaft mit dem MLUV und der Natio­nal­park­ver­wal­tung ver­han­delt. Die Ver­hand­lun­gen wur­den vom Minis­te­ri­um und kei­nes­wegs vom Ver­ein abge­bro­chen, der wei­ter­hin ver­hand­lungs­be­reit ist.

Dabei hat das MLUV immer wie­der neue For­de­run­gen nach­ge­scho­ben, die letzt­end­lich zur Gleich­schal­tung des Ver­eins füh­ren soll­ten und die­sen ledig­lich zu einem Anhäng­sel des Bran­den­bur­gi­schen Land­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­ums gemacht hät­ten. So soll­ten die Zone-II-Flä­chen (bis auf weni­ge Aus­nah­men) schon ab dem 15.06. eines jeden Jah­res und nicht, wie vom Ver­ein bis­lang prak­ti­ziert, ab dem 30.06. genutzt wer­den dür­fen. Der Ver­ein soll­te gezwun­gen wer­den, alle Pacht­ver­trä­ge zukünf­tig mit dem MLUV ein­ver­nehm­lich abzu­stim­men. Das wäre das Ende des Natur­schut­zes im Unte­ren Odertal.

Unwahr ist auch die Behaup­tung, der Ver­ein wol­le sich im gro­ßen Stil selbst als land­wirt­schaft­li­cher Betrieb betä­ti­gen. Der­zeit nutzt der Ver­ein in die­ser Form ledig­lich 0,05% der Natio­nal­park­flä­che (5,29 ha).

Der Ver­ein ist wei­ter sehr an einer ver­nünf­ti­gen Ver­hand­lungs­lö­sung inter­es­siert, sieht aber kei­ne blei­ben­den Schä­den, wenn zuvor die zustän­di­gen Gerich­te dem MLUV die gel­ten­de Rechts­la­ge in Bran­den­burg erklären.“