Nationalpark vor der Abwicklung
Novellierung – das heißt Abschwächung – des Nationalparkgesetzes widerspricht brandenburgischen, bundesdeutschen und internationalen Vorgaben und Rahmenbedingungen
In der von dem brandenburgischen Ministerpräsidenten und SPD-Landesparteivorsitzenden Platzeck unterzeichneten Koalitionsvereinbarung steht unter dem Stichwort Naturschutz wenig zu lesen, nur, dass das Nationalparkgesetz novelliert, das heißt abgeschwächt, werden soll. Dabei ist bemerkenswert, dass eben dieses Gesetz vor fast genau 10 Jahren vom damals noch grünen Umweltminister Platzeck erarbeitet und vom Landtag mit großer Mehrheit verabschiedet worden ist. Als Gründe für diesen plötzlichen und radikalen Sinneswandel werden insbesondere vom zuständigen brandenburgischen Landwirtschaftsminister Woidke drei Punkte genannt:
1. Der Naturschutz im Allgemeinen und der Nationalpark im Besonderen verhindern Wirtschaftsansiedelungen und die Entstehung neuer Arbeitsplätze.
Dieser Vorwurf ist niemals begründet, erst recht nie bewiesen worden und trifft, zumindest für das Untere Odertal, nicht zu. Das Gegenteil ist der Fall. Durch den Nationalpark entstanden zahlreiche zusätzliche Arbeitsplätze, nicht nur in der Nationalparkverwaltung und in der Naturwacht, sondern auch im gemeinnützigen Naturschutz und im Tourismus.
2. Der Nationalpark sperre die Menschen aus und müsste für den Tourismus stärker erschlossen werden.
Diese Analyse ist falsch und die Forderung unsinnig. Das Wegenetz im Nationalpark ist äußerst dicht. Darüber hinaus stehen für den brandenburgischen Naturtourismus vor allem die zahlreichen und großflächigen Naturparke und Biosphärenreservate zur Verfügung, der Nationalpark selbst nimmt noch nicht einmal 0,3% der Landesfläche ein. Hier hat, anders als in einem Naturpark, der Naturschutz Vorrang. Aber selbst im Unteren Odertal gibt es noch viel Platz für touristische Aktivitäten, beispielsweise in dem den Nationalpark einrahmenden Landschaftsschutzgebiet. Hier ist touristisch noch nicht viel geschehen und viel Platz für zusätzliche Aktivitäten Woidkes. Unser Verein hat entsprechende Vorschläge gemacht, beispielsweise die Haltung von attraktiven Großsäugern in weitläufigen Schaugehegen.
3. Dem Nationalpark fehle es an Akzeptanz in der ortsansässigen Bevölkerung.
Dieser Vorwurf stimmt nur zum Teil und trifft vorzugsweise auf einige Kommunalpolitiker zu. Festzuhalten bleibt, ein Nationalpark ist eben kein Stadtpark Schwedts und kein Regionalpark des Landkreises Uckermark, sondern, wie schon der Name sagt, ein Park für die deutsche Nation und wir finden für Nationalparke im Allgemeinen und den Nationalpark Unteres Odertal im Besonderen eine überwältigende Zustimmung.
Dass die Akzeptanz in der Region, insbesondere unter Funktionsträgern, noch verbesserungsfähig ist, liegt vor allem an der widersprüchlichen und wenig zielorientierten Nationalparkpolitik der Landesregierung. Das ging schon mit dem Aufruf des seinerzeitigen Landwirtschaftsministers Zimmermann 1992 los, die vom Kollegen Umweltminister errichteten Schranken zur Regulierung des Straßenverkehrsnetzes im Nationalpark wieder einzureißen. Seitdem ist der Region von seiten der Landesregierung nie klargemacht und mit entsprechenden Zuwendungen unterstützt worden, dass der Nationalpark ein wichtiges, unumkehrbares Projekt des Landes ist. Anstatt versöhnend und vermittelnd zu wirken, hat der zuständige Landesminister eher die unterschiedlichen Akteure gegeneinander aufgehetzt. Darüber hinaus ist das wie eine Monstranz vorweggetragene Akzeptanzargument scheinheilig. Bei anderen Landesprojekten, die aus Gründen des Gemeinwohls durchgesetzt werden sollen, wie beispielsweise beim Flughafen Schönefeld, wird der massive regionale Widerstand der betroffenen ortsansässigen Bevölkerung völlig ignoriert. Waschkörbeweise lagern die Einwendungen der Betroffenen beim Bundesverwaltungsgericht. Die Landesregierung zeigt sich davon unbeeindruckt. Hier wird offensichtlich mit zweierlei Maß gemessen und es wird deutlich, dass der Nationalpark eben bisher kein ernsthaft betriebenes Projekt des Landes Brandenburgs war.
Die von den Gegnern des Nationalparks genannten Gründe für eine Novellierung können daher nicht überzeugen. Trotzdem wurde die Novellierung des Nationalparkgesetzes, insbesondere auf Betreiben des regionalen Landtagsabgeordneten Bischoff, in die Koalitionsvereinbarung geschrieben. Was darunter zu verstehen ist, ist klar, denn die Koalitionsfraktionen SPD und CDU haben schon vor der Wahl einen detaillierten Novellierungsentwurf beschlossen, der nun nach der Wahl, wenn auch auf stark geschrumpfter parlamentarischer Basis, durchgesetzt werden soll. Landwirtschaftsminister Woidke hat die Nationalparkgesetznovellierung als vordringlich bezeichnet. Der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. hält das Nationalparkgesetz von 1995 nicht für ein besonders gelungenes Gesetz, es ist wortreich und inhaltsarm, aber es war damals ein praktikabler Kompromiss zwischen den unterschiedlichsten Erwartungen, Ansprüchen und Interessen.
Dieses schon damals erst im zweiten Anlauf gelungene Kompromisspaket sollte nicht wieder aufgeschnürt werden. Wer heute das Nationalparkgesetz novellieren will, will es verwässern und abschwächen.
Das führt unweigerlich zu erheblichen Konflikten mit dem internationalen, bundesdeutschen und brandenburgischen Naturschutzrecht. Würde das Nationalparkgesetz wie geplant novelliert, so bliebe letztendlich vom Nationalpark nur noch der Titel, das Etikett sozusagen, übrig. Alle anderen Inhalte, die einen Nationalpark wesentlich ausmachen, verschwänden. Der Förderverein lehnt einen solchen eklatanten Etikettenschwindel kategorisch ab. Man muss ehrlich mit den Leuten umgehen. Wo Nationalpark draufsteht, muss auch Nationalpark drin sein! Ein Nationalpark ist nicht etwas Beliebiges, sondern setzt bestimmte Qualitätsstandards voraus. Die sind festgelegt von der Weltnaturschutzorganisation in der IUCN-Kategorie II, im Bundesnaturschutzgesetz und im Brandenburgischen Landesnaturschutzgesetz.
1. IUCN-Kategorie II (Nationalparke): Hier geht es um den Schutz bzw. um die Wiederherstellung natürlicher Ökosysteme. Mindestens 75%, früher 50% der Fläche, müssen sich in einem von Menschen nicht oder kaum beeinflussten Zustand befinden. Geschützt werden die natürlichen Abläufe. Touristen und Besucher sind willkommen.
2. Bundesnaturschutzgesetz (2002) § 24 Absatz 2: Nationalparke haben zum Ziel, im überwiegenden Teil eines Gebietes den möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik zu gewährleisten. Soweit es der Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke auch der wissenschaftlichen Umweltbeobachtung, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen. Sie müssen sich (§ 24 Absatz 1 Satz 3) „in einem überwiegenden Teil ihres Gebietes in einem von Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sein, sich in einen Zustand entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet“.
3. Brandenburgisches Naturschutzgesetz (2004) § 20: Bei der Novellierung des Naturschutzgesetzes in diesem Jahr wurde der § 24 Absätze 1 und 2 (Nationalparke) des Bundesnaturschutzgesetzes wortwörtlich übernommen.
Der Novellierungsentwurf der Regierungsfraktionen SPD und CDU (27.01.2004) verfolgt 3 Tendenzen:
1. Es soll keine Entwicklungsmöglichkeiten hin zu einem natürlichen Flussauen-Ökosystem mehr geben. Alles, was auf Entwicklung und Veränderung hindeutet, wird gestrichen. Der gegenwärtige status quo soll zementiert werden.
2. Die bisherigen Nutzer des Gebietes – Landwirte, Fischer, Angler, Jäger, Wassersportler usw. – sollen in ihren bisherigen Möglichkeiten ihrem Hobby nachzugehen, nicht eingeschränkt werden.
3. Die Befugnisse der Nationalparkverwaltung werden, obwohl ohnehin schon minimal, weiter beschnitten. Einvernehmensregelungen werden gestrichen, die Nationalparkverwaltung ist bei allen wichtigen, den Nationalpark betreffenden Entscheidungen nur noch zu beteiligen (Benehmensregelungen). Dafür ist bei allen wichtigen Entscheidungen zukünftig das Einvernehmen mit dem Nationalparkkuratorium herzustellen. Die Mitgliedschaft im Kuratorium, im Nationalparkgesetz unter § 14 geregelt, wird völlig auf den Kopf gestellt. Die Vertreter der Bundesministerien und die Hälfte der Vertreter der Naturschutzorganisationen fliegen raus, statt dessen kommen die Vertreter der Lobbyistenverbände der Landwirte, Förster, Angler, Fischer und Jäger hinein. Dem so völlig umgestellten Kuratorium wird in allen Nationalparkangelegenheiten ein Vetorecht eingeräumt.
In einem Nationalpark, der diesen Namen auch verdient, haben aber die natürlichen Entwicklungsabläufe Vorrang. Wir nennen sie Wildnisgebiete. Man kann sie auch Zone-I-Gebiete oder Totalreservate nennen. Das Nationalparkgesetz sieht die Ausweisung von 50% der Gesamtfläche als Zone-I-Flächen vor. Dafür hat der Gesetzgeber 15 Jahre Zeit gegeben, eine ausreichende Zeitspanne, sollte man meinen. Diese Zeitspanne noch einmal zu verlängern bringt nichts. Die mit der Ausweisung von Zone-I-Gebieten verbundenen Probleme sind auch in 10 oder 15 Jahren nicht leichter, sondern eher noch schwieriger zu lösen, auch wenn die Politiker von heute dann nicht mehr im Amt und in der Verantwortung sein würden. Aber eine solche Einstellung ist kurzfristige Interessenpolitik.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es keine ausreichenden Gründe für eine Novellierung des Nationalparkgesetzes gibt. Der von den Koalitionsfraktionen vorgelegte Novellierungsentwurf würde dazu führen, dass außer dem Etikett „Nationalpark“ nichts übrig bliebe. Der status quo würde zementiert, eine Veränderung oder eine Entwicklung wäre nicht mehr möglich. Schon heute ist der Nationalpark, wie die Fachleute des Ministeriums deutlich herausgearbeitet haben, der schwächste in Deutschland. Ist das der typische Brandenburger Weg? Brandenburg würde sich mit einem solchen Etikettenschwindel international und bundesweit der Lächerlichkeit preisgeben.
Das Land Brandenburg steht also am Scheideweg, entweder auf 0,3% der Landesfläche einen wirklichen Nationalpark entsprechend dem bestehenden Nationalparkgesetz umzusetzen, oder, wenn man meint, sich einen Nationalpark nicht leisten zu können, die Fläche in einen dem Tourismus gewidmeten Naturpark umzugestalten. Dann aber müsste Brandenburg mit den überwiegend negativen Folgen einer solchen Entscheidung zurechtkommen. Dem Tourismus wäre nicht gedient, denn Naturparke gibt es in Brandenburg zur Genüge. Die mit einem Nationalpark bestehenden angeblichen oder tatsächlichen Probleme würden mit einer solchen Entscheidung auch nicht gelöst. Brandenburg aber hätte sich mit seiner Naturschutzpolitik wieder einmal grenzüberschreitend und grenzenlos blamiert.
Es gibt keinen Zoo ohne Tiere, kein Aquarium ohne Wasser, keine Oper ohne Orchester und eben auch keinen Nationalpark ohne Wildnisgebiete – ohne menschliche Eingriffe auf mindestens der Hälfte der Fläche. Man muss sich entscheiden.
Anders als Minister Woidke sehen wir im Nationalpark und im Nationalparkgesetz keinen „Klotz am Bein“, sondern eine Chance für eine strukturschwache Region. Diese Chance sollten wir gemeinsam nutzen