„Platzeck soll Zusagen einhalten“
Bundesumweltminister Trittin hat Recht, das Gewässerrandstreifenprogramm „Unteres Odertal“ muss vom Land Brandenburg endlich umgesetzt werden, die Brandenburgische Landesregierung hat dafür noch viele Hausaufgaben zu erledigen.
Bundesumweltminister Jürgen Trittin mahnt die Brandenburgische Landesregierung zu Recht, die im Rahmen des Gewässerrandstreifenprojektes „Unteres Odertal“ vom Land Brandenburg gemachten Zusagen nach 13 Jahren Vorlaufzeit endlich einzuhalten und die versprochenen Auflagen umzusetzen. Hier ist in der Tat wenig geschehen. Die in der Vergangenheit zuständigen Minister haben das Nationalparkprojekt des Landes sträflich vernachlässigt und sich darauf beschränkt, den Förderverein für die bisher gescheiterte Nationalparkpolitik der Landesregierung verantwortlich zu machen. Der vom Förderverein immer wieder angebotene und angeregte Dialog wurde seit 1999 regelmäßig abgelehnt. Eine solche Politik der Gesprächsverweigerung führt in die Sackgasse und zur Handlungsunfähigkeit. Unser Gesprächsangebot steht nach wie vor.
Dennoch sollten die Forderungen von Bundesumweltminister Trittin in Potsdam ernst genommen werden. Die noch zu erledigenden Hausaufgaben bestehen keineswegs nur in der seit Jahren ausstehenden Gewässerstudie, sondern in der Erfüllung einer ganzen Reihe von Zusagen, die das Land Brandenburg 1992 mit der Unterschrift des damaligen grünen Umweltministers Platzeck der Bundesrepublik Deutschland gegeben hat. Die wichtigsten davon seien im Folgenden noch einmal aufgeführt:
Die Zitate stammen alle aus dem Zuwendungsbescheid des brandenburgischen Ministeriums von 1992.
1. „Die Landesregierung verpflichtet sich, im Bereich des Kerngebietes bis zum 31.12.2010 die Hälfte der Flächen des Nationalparks als Schutzzone I auszuweisen.“ Bisher sind aber nicht 50%, sondern lediglich 15% der Nationalparkfläche als Totalreservat ausgewiesen. Die Ausweisung weiterer Flächen wird insbesondere vom Schwedter Landtagsabgeordneten Bischoff (SPD) blockiert.
2. „Jagd und Fischerei sind einzustellen.“ Bisher fehlt immer noch eine Fischereikonzeption, die zumindest auf 50% der Fläche wenigstens nach Übergangsfristen die Fischerei einstellt.
3. „Im Kerngebiet ist Angelnutzung künftig auszuschließen.“ Bisher fehlt immer noch ein Konzept für die Angler, das die Angelnutzung zumindest auf 50% der Fläche ausschließt und im übrigen Nationalpark zeitlich und räumlich begrenzt. Eine Konzeption für Fischerei und Angelei wurde zwar von der Nationalparkverwaltung erarbeitet und immer wieder auf der Suche nach Kompromissen verwässert, wird aber insbesondere von Bischoff blockiert.
4. „Das Land hat sich verpflichtet, im Nationalpark „die Unterhaltung der Gewässer weitgehend zu reduzieren und den Naturschutzzielen anzupassen.“ Bisher aber wird die Gewässerbewirtschaftung im Nationalpark wie eh und je fortgesetzt.
5. Darüber hinaus hat sich das Land verpflichtet, das gesamte Kerngebiet als Naturschutzgebiete auszuweisen und die Ackerflächen im Verlauf der Projektförderung in Grünland umzuwandeln. Der gesamte Süden des Gebietes ist bisher aber weder als Nationalpark noch als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Die dortigen Ackerflächen wurden bisher weder in Grünland umgewandelt noch werden sie übergangsweise wenigstens wie versprochen ökologisch bewirtschaftet
Weitere Beispiele könnten genannt werden. Die Brandenburgische Landesregierung hat also noch einiges zu tun, um die seinerzeitigen Zusagen an die Bundesregierung einzulösen. Vertragstreue gehört zur Verlässlichkeit und Berechenbarkeit verantwortungsvoller Landespolitik.