Wo Nationalpark drauf steht, muss auch Nationalpark drin sein
Heute, am Mittwoch, dem 21.06.2006, wird der Brandenburgische Landtag den von der Brandenburgischen Landesregierung am 30.05.2006 beschlossenen neuen Nationalparkgesetzentwurf in erster Lesung beraten und voraussichtlich an die Fachausschüsse überweisen. Die Naturschutzverbände, auch der Verein der Freunde des Deutsch-Polnischen Europa-Nationalparks Unteres Odertal e. V. als Förderverein vor Ort, kritisieren den Gesetzentwurf als Mogelpackung und Etikettenschwindel. Zwar werden 50% der Nationalparkfläche, also rund 5.000 Hektar, als zukünftig auszuweisendes Totalreservat benannt. Es gibt aber, anders als im alten Gesetz, für die konkrete Ausweisung keine gesetzliche Frist, damit auch keinen Zeitdruck und auch keine Entwicklung. Papier ist bekanntlich geduldig.
Im Nationalpark ist, wenn auch mit zeitlichen und räumlichen Einschränkungen, alles möglich, was sich die bisherigen Nutzer zusammengenommen wünschen: Baden, Reiten, Eislaufen, Kanufahren, Jagen, Fischen, Angeln usw. Selbst die Totalreservate halten nicht das, was sie versprechen.
Aus einem Nationalpark wird so ein Freizeitpark. Nichts gegen diese schönen Freizeitbeschäftigungen, die jedem gegönnt seien. Im einzigen Nationalpark Brandenburgs, auf 0,3% der Landesfläche, muss aber auch einmal der Naturschutz Vorrang haben. Genau das ist nämlich das Alleinstellungsmerkmal eines Nationalparks. Alles andere ist Etikettenschwindel.
Besucher sind im Nationalpark selbstverständlich willkommen. Ihnen stehen über 200 Kilometer lange Wander- und Radwege zur Verfügung. Das dürfte eigentlich reichen.
Der Förderverein fordert daher den Brandenburgischen Landtag auf, das von der Regierung beschlossene Gesetz so umzuarbeiten, dass es den nationalen und internationalen Kriterien eines Nationalparks in einer klar begrenzten Frist genügen kann. Sonst macht sich Brandenburg deutschlandweit lächerlich.
Thomas Berg
Vorstandsvorsitzender