Wo Natio­nal­park drauf steht, muss auch Natio­nal­park drin sein

Heu­te, am Mitt­woch, dem 21.06.2006, wird der Bran­den­bur­gi­sche Land­tag den von der Bran­den­bur­gi­schen Lan­des­re­gie­rung am 30.05.2006 beschlos­se­nen neu­en Natio­nal­park­ge­setz­ent­wurf in ers­ter Lesung bera­ten und vor­aus­sicht­lich an die Fach­aus­schüs­se über­wei­sen. Die Natur­schutz­ver­bän­de, auch der Ver­ein der Freun­de des Deutsch-Pol­­ni­­schen Euro­­pa-Natio­nal­­parks Unte­res Oder­tal e. V. als För­der­ver­ein vor Ort, kri­ti­sie­ren den Gesetz­ent­wurf als Mogel­pa­ckung und Eti­ket­ten­schwin­del. Zwar wer­den 50% der Natio­nal­park­flä­che, also rund 5.000 Hekt­ar, als zukünf­tig aus­zu­wei­sen­des Total­re­ser­vat benannt. Es gibt aber, anders als im alten Gesetz, für die kon­kre­te Aus­wei­sung kei­ne gesetz­li­che Frist, damit auch kei­nen Zeit­druck und auch kei­ne Ent­wick­lung. Papier ist bekannt­lich geduldig.

Im Natio­nal­park ist, wenn auch mit zeit­li­chen und räum­li­chen Ein­schrän­kun­gen, alles mög­lich, was sich die bis­he­ri­gen Nut­zer zusam­men­ge­nom­men wün­schen: Baden, Rei­ten, Eis­lau­fen, Kanu­fah­ren, Jagen, Fischen, Angeln usw. Selbst die Total­re­ser­va­te hal­ten nicht das, was sie versprechen.

Aus einem Natio­nal­park wird so ein Frei­zeit­park. Nichts gegen die­se schö­nen Frei­zeit­be­schäf­ti­gun­gen, die jedem gegönnt sei­en. Im ein­zi­gen Natio­nal­park Bran­den­burgs, auf 0,3% der Lan­des­flä­che, muss aber auch ein­mal der Natur­schutz Vor­rang haben. Genau das ist näm­lich das Allein­stel­lungs­merk­mal eines Natio­nal­parks. Alles ande­re ist Etikettenschwindel.

Besu­cher sind im Natio­nal­park selbst­ver­ständ­lich will­kom­men. Ihnen ste­hen über 200 Kilo­me­ter lan­ge Wan­­der- und Rad­we­ge zur Ver­fü­gung. Das dürf­te eigent­lich reichen.

Der För­der­ver­ein for­dert daher den Bran­den­bur­gi­schen Land­tag auf, das von der Regie­rung beschlos­se­ne Gesetz so umzu­ar­bei­ten, dass es den natio­na­len und inter­na­tio­na­len Kri­te­ri­en eines Natio­nal­parks in einer klar begrenz­ten Frist genü­gen kann. Sonst macht sich Bran­den­burg deutsch­land­weit lächerlich.

Tho­mas Berg
Vorstandsvorsitzender