Zum Endbericht des Komitees zur Evaluierung des Nationalparkes Unteres Odertal (29.03.2011)
Der Vorstand der Nationalparkstiftung Unteres Odertal, Dr. Ansgar Vössing, begrüßte den Endbericht des Komitees zur Evaluierung des Nationalparkes Unteres Odertal vom Januar 2011 und die darin enthaltenen, überwiegend zielführenden Forderungen an die brandenburgische Landesregierung.
So hat sich das vom Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV) über Europarc beauftragte Komitee beispielsweise dafür ausgesprochen,
- das Abpumpen der Polder 10 und A/B auf frühestens Mitte Mai zu verschieben
- den gesamten Polder 10 in die Schutzzone I zu überführen und die Polderbewirtschaftung einzustellen
- das Angeln und die Gewässerunterhaltung im Nationalpark kontinuierlich zu reduzieren
- die Teichbewirtschaftung einzustellen
- weitere Auwald-Initialmaßnahmen durchzuführen
- den Nationalparkverein in der von ihm selbst schon seit langem angebotenen Größenordnung von 2.000 bis 2.500 Hektar in die Zone I einzuweisen
- den Abschluss des Unternehmensflurbereinigungsverfahrens endlich zu beschleunigen
- den ohnehin bereits stark zerschnittenen Nationalpark nicht durch weitere Baumaßnahmen wie die B166 (neu) oder den Ausbau der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße für Küstenmotorschiffe zu zerstückeln
- die Ausnahmeregelungen in § 9 des Nationalparkgesetzes zu reduzieren.
Das sind alles Forderungen, die die Nationalparkstiftung Unteres Odertal seit vielen Jahren erhebt. Wir freuen uns über die Unterstützung!
Allerdings ist bei aller Qualität des Endberichtes das Komitee selbst stark verwaltungslastig besetzt, überwiegend also mit Beamten anderer Behörden. Unabhängige Naturschutzorganisationen wie NABU oder BUND waren nicht zugelassen. In dieser Zusammensetzung kann sich das Komitee folgerichtig im Wesentlichen Naturschutz nur staatlich vorstellen. Der privatrechtliche, ehrenamtliche und gemeinnützige Naturschutz wird nur am Rande wahrgenommen, die zwanzigjährige, erfolgreiche Naturschutzarbeit des Nationalparkvereins, der Nationalparkstiftung und der Internationalpark GmbH weitgehend ausgeblendet, beispielsweise die Tagungen und Kongresse der Brandenburgischen Akademie Schloss Criewen, das Exkursionsprogramm mit unseren wissenschaftlichen Partnerorganisationen, die Kinder- und Jugendarbeit in der Wildnisschule und das Nationalpark-Jahrbuch Unteres Odertal, um nur einige Beispiele zu nennen. Naturschutz ist aber auch im Nationalpark keineswegs nur eine staatliche Verantwortung.
Vor diesem Hintergrund ist es auch verständlich, wenn wieder einmal nach mehr Personal gerufen wird. Das aber ginge zu Lasten der anderen Großschutzgebiete Brandenburgs. Das ist auch erst sinnvoll, wenn der völlig unnötige Konflikt zwischen der Verwaltung und dem Nationalparkverein endlich beigelegt ist. Ansonsten arbeiten sich die Verwaltungsmitarbeiter, ob sie nun mehr oder weniger sind, im Kampf gegen den Verein, im Übrigen erfolglos, ab. Kurz vor Weihnachten hat die Verwaltung gerade wieder vier Prozesse gegen Verein und Stiftung verloren. Eine Beschwerde dagegen hat das zuständige Amtsgericht Frankfurt/O. am 18.03.2011 gerade abgelehnt. Trotz der juristischen Niederlagen will Verwaltungsleiter Treichel aber, wie er in seiner Hauspostille „Adebar“ bekannt gegeben hat, die offenen Streitfragen gerichtlich klären lassen. Die Nationalparkstiftung hält eine zeit‑, geld- und kraftsparende, vernünftige Verhandlungslösung dagegen für sinnvoller.